BVMed zu Ausschreibungen: "Wahlfreiheit statt Standardversorgung!"
(Berlin) - In sensiblen Bereichen der Patientenversorgung wie der Intermittierenden Selbstkatheterisierung (ISK) darf es keine Standardisierung der Versorgung durch Ausschreibungen von Krankenkassen geben. Diese Forderung erhebt die Initiative "Faktor Lebensqualität" von führenden ISK-Herstellern im Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) vor dem Hintergrund jüngster
Kassenausschreibungen in diesem Bereich. Bei der ISK-Versorgung wird die Harnblase mittels eines sterilen Einmalkatheters in regelmäßigen Intervallen entleert, wobei der Patient sich selbst katheterisiert. Um weiteren Versorgungsdefiziten vorzubeugen, fordert der BVMed die Politik auf, weitere Ausschreibungen bis zur Umsetzung der aktuell diskutierten Hilfsmittelreform auszusetzen und laufende Ausschreibungen zu stoppen. Der im Gesetz vorgesehene 40-prozentige Anteil von Qualitätskriterien bei der Beurteilung der
Ausschreibungsangebote sollte verbindlich festgeschrieben werden, um den bisherigen reinen Preisfokus künftig zu verhindern.
Seitdem die Krankenkassen bei der Hilfsmittelversorgung verstärkt auf das Prinzip der Ausschreibungen setzen, hat sich die Versorgung der Betroffenen nach Ansicht vieler Experten dramatisch verschlechtert. In jüngster Zeit wurden sogar dienstleistungsintensive und komplexe Bereiche ausgeschrieben, wie die Versorgung im Stomabereich, sowie die mit ableitenden Inkontinenzprodukten wie
ISKs oder die Versorgung mit Antidekubitus-Hilfsmitteln, die besonders kritisch sind. "Für die Patienten bedeutet dies den Verlust der Wahlfreiheit des Leistungserbringers und - in den meisten Fällen - auch des Hilfsmittels. Das Ergebnis ist: Standardversorgung statt Wahlfreiheit und individuelle Versorgung", kritisiert BVMed-Hilfsmittelexpertin Daniela Piossek. Wahlfreiheit könne de facto dann nur noch über Aufzahlungen der Versicherten sichergestellt werden.
Insbesondere in sensiblen Bereichen wie der ISK-Versorgung dürfe es keine Standardisierung geben. Die Versorgungsfälle seien in diesem Bereich nicht standardisierbar, da unterschiedliche Grunderkrankungen, Bedarfe und Fähigkeiten der Patienten vorliegen. Daher gebe es auch voneinander stark abweichende, individuelle Produkt- und Dienstleistungserfordernisse. Zudem machen komplexe und übergreifende Versorgungen mit viel Zubehör eine Einbindung weiterer Leistungserbringer notwendig. Die Folge von Ausschreibungen
in diesem Bereich seien damit erhebliche Einbußen in der Versorgungsqualität. Außerdem führe dies zu häufigen wirtschaftlichen Aufzahlungen - unter Aushebelung des Sachleistungsprinzips. "Ausschreibungen gefährden somit die Versorgungsqualität der Patienten und die mittelständische Struktur der Leistungserbringer", so die BVMed-Expertin.
Die Politik habe den dringenden Handlungsbedarf bereits erkannt und eine Hilfsmittelreform initiiert. Diese sieht laut vorliegendem Kabinettsbeschluss des "Heil- und Hilfsmittel-Versorgungsstärkungsgesetzes" (HHVG) Regelungen zur Verbesserung der Versorgungsqualität vor. Dazu gehört bei der Beurteilung der Ausschreibungsangebote neben dem Preis eine 40-prozentige Bewertung von Qualitätskriterien. "Diese Regelung ist ein Schritt in die richtige Richtung und muss daher verbindlich und ohne Ausnahme zur Anwendung kommen. Gleiches gilt für das angedachte Vertragscontrolling", fordert der BVMed.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed)
Pressestelle
Reinhardtstr. 29b, 10117 Berlin
Telefon: (030) 246255-0, Fax: (030) 246255-99
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