BVMW warnt Konzerne vor ruinösem Preiskampf und droht mit Klagen / Abschaffung von Rabattgesetz und Zugabeverordnung jedoch überfällig
(Berlin) Der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW), Dieter Härthe, hat an die Konzerne des Großhandels appelliert, ihre Marktmacht nicht auszunutzen, um in einem ruinösen Preiswettbewerb kleinere und mittlere Händler vom Markt zu verdrängen. Er warnte davor, Kundeninstrumente, wie die Rabattkarten, dahingehend weiter zu entwickeln, dass nicht nur Kundentreue im Einzelhandel belohnt wird, sondern auch auf Vorteile bei anderen Branchen und Dienstleistungsangeboten der Konzerne ausgedehnt wird.
Das Ausnutzen solcher Monopolstellungen könne, so Härthe, als sittenwidriges Verhalten und Benachteiligung im Wettbewerb gegenüber den anderen Marktteilnehmern, die diese Möglichkeiten nicht haben, ausgelegt werden. Es würde zudem gegen das Gesetz zum Schutz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) bzw. das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWG) verstoßen. Sollten die Konzerne das tun, so Härthe, werde der BVMW den Einzelhandel in einem Musterprozess unterstützen, um den Beweis zu führen, dass das Ausnutzen von Monopolen und Oligopolen sittenwidrig ist und in unzulässiger Weise den Wettbewerb zu Lasten der kleinen und mittleren Einzelhandelsbetriebe einschränkt.
Die Abschaffung von Rabattgesetz und Zugabeverordnung, so Härthe, sei jedoch generell ein richtiger, längst überfälliger Schritt. Nunmehr gilt es, andere Relikte aus längst vergangenen Zeiten, wie das Ladenschlussgesetz, die sich in der modernen Dienstleistungsgesellschaft als Hemmnis erweisen, auch aus dem Verkehr zu ziehen.
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