Pressemitteilung | Bund der Versicherten e.V. (BdV)

Carsharing ist prima, aber nicht ganz ohne Tücken / Fahrer zahlt mit, wenn's kracht

(Hensredt-Ulzburg) - Nicht jeder braucht zu allen Zeiten ein Auto. Das ist die eine Seite, die andere: Warum muss ein Fahrzeug die meiste Zeit auf dem Parkplatz stehen. Besser wäre es, einen Wagen optimal einzusetzen und verschiedenen Nutzern bei Bedarf zu überlassen. Das ist das Prinzip des "Carsharings", das mittlerweile kommerziell angeboten wird. Doch wie sieht es mit der Haftung aus, wenn der Fahrer mit dem Auto einen Schaden verursacht?

Bei Unfällen tritt die Kfz-Haftpflichtversicherung für Schäden Dritter ein. Anders sieht das bei der Vollkaskoversicherung aus. "Zwar sind die Autos im Carsharing vollkaskoversichert, aber meistens mit Selbstbeteiligung", sagt Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten. Damit seien diese Fahrzeuge auch bei durch den Fahrer selbst verschuldeten Unfällen versichert.

Die BdV-Chefin: "Allerdings die Selbstbeteiligung muss der Fahrer auf jeden Fall aus eigener Tasche bezahlen." Tipp: Bei manchen Carsharing-Anbietern gibt es die Wagen auch mit reduzierter Vollkasko-Selbstbeteiligung. Dafür muss der Fahrer etwas mehr fürs Auto bezahlen.

Wer Carsharing für sich gewinnbringend nutzen will, sollte sich genau darüber informieren, welche Rolle Versicherungen für ihn dabei spielen. Zu beachten gibt es nämlich allerhand: Beispielsweise für Autofahrer, die öfter im Ausland unterwegs sind, könnte ein Schutzbrief interessant sein.

Achtung: Wer ein eigenes Fahrzeug zu Gunsten des Carsharings aufgibt, sollte klären, wie lange sein Schadenfreiheitsrabatt erhalten bleibt. Das ist wichtig für den Fall, wenn der Fahrer später wieder ein eigenes Gefährt versichern möchte. Hat er seinen Führerschein noch keine drei Jahre, kann es ihm passieren, dass er mit einem Beitragssatz von 230 Prozent wieder neu einsteigen muss.

Lilo Blunck: "Kluge Carsharing-Fahrer lassen sich die unfallfreie Fahrzeit vom Anbieter bestätigen. Diese Bescheinigung kann ihnen möglicherweise eine günstigere Einstufung für die eigene Kfz-Versicherung verschaffen."

Wer Carsharing-Partner sucht, kann beispielsweise unter www.carsharing.de Anbieter recherchieren.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Versicherten e.V. (BdV) Lilo Blunck, Geschäftsführerin Tiedenkamp 2, 24558 Henstedt-Ulzburg Telefon: (04193) 99040, Telefax: (04193) 94221

NEWS TEILEN: