Pressemitteilung | Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. (BDI)

Chest Pain Units gehören weiterhin zur Basisnotfallversorgung

(Wiesbaden) - Der Berufsverband Deutscher Internisten e.V. (BDI) weist aus gegebenem Anlass noch einmal darauf hin, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) in seinen Regelungen zur stationären Notfallversorgung Spezialabteilungen wie Chest Pain Units (CPU) entgeltrechtlich den Krankenhäusern der Basisnotfallversorgung gleichgestellt hat.

Nachdem zwischenzeitlich der Endbericht zur Folgenabschätzung einer gestuften Notfallversorgung des IGES Institutes durch den G-BA zur Veröffentlichung freigegeben wurde, könnte fälschlicherweise der Eindruck entstehen die erst im April 2018 in dem Beschlusstext des GBA aufgenommenen Regelungen der Eingruppierung der CPU als Basisnotfallversorgung sei letztendlich nicht umgesetzt worden. "Die der Folgenabschätzung zu Grunde liegende Befragung von deutschen Krankenhäusern für ein gestuftes System von Notfallstrukturen datiert aus dem Sommer 2017, so dass die erst im April 2018 aufgenommenen Ergänzung der CPU noch nicht berücksichtigt werden konnte", kommentiert Professor Dr. Hans Martin Hoffmeister, erster Vizepräsident des BDI.

"Es war absolut folgerichtig seitens des GBA spezielle Notfallversorgungsangebote zusätzlich zu berücksichtigen und Krankenhäuser mit entsprechenden Spezialabteilungen der Basisnotfallversorgung gleichzustellen" so Professor Hoffmeister weiter. Die akute Versorgung von Durchblutungsstörungen am Herzen stellt eine der häufigsten Notfallsituationen in der Inneren Medizin dar und ist somit essenziell für eine sachgerechte Notfallversorgung der Bevölkerung.

Demzufolge hat der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses auch diesbezüglich noch Bestand, auch wenn wie beschrieben, in dem nun veröffentlichten Gutachten zur Folgenabschätzung einer gestuften Notfallversorgung hierauf nicht explizit abgezielt wurde und es deshalb in seinen Grundlagen nicht mehr aktuell ist.

Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband Deutscher Internisten e.V. (BDI) Tilo Radau, Geschäftsführer Schöne Aussicht 5, 65193 Wiesbaden Telefon: (0611) 18133-0, Fax: (0611) 18133-50

(cl)

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