Pressemitteilung | DIHK - Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.

CO2-Bepreisung: DIHK setzt zehn Prüfsteine für wirtschaftlich tragfähigen Klimaschutz

(Berlin) - Keine Sommerpause in der Klimapolitik. Damit die deutschen und europäischen Ziele 2030 zur Senkung der Treibhausgasemissionen erreicht werden können, will das Klimakabinett der Bundesregierung zügig Entscheidungen fällen. Zusätzliche klimapolitische Instrumente werden auch Einfluss auf die Unternehmen und die wirtschaftlichen Standortbedingungen haben. Am intensivsten diskutiert wird derzeit darüber, ob und wie dem Treibhausgas CO2 ein Preis gegeben werden kann, damit Investitionen und Konsum klimafreundlicher werden.

Zahlreiche Konzepte in der Diskussion
Mitte Juli lässt sich die Bundesregierung Gutachten vorlegen, wie eine CO2-Bepreisung eingeführt werden kann. Umweltministerin Svenja Schulze arbeitet parallel weiter an einem Ansatz. Auch die Parteien entwickeln Vorschläge. Gemein ist allen Konzepten: Unternehmen sollen in die zusätzliche CO2-Bepreisung einbezogen werden. Angesichts der Vielzahl von möglichen Optionen hat der DIHK zehn Leitlinien entwickelt. Sie sollen Orientierung geben, welche Maßnahmen für die Unternehmen wirtschaftlich tragfähig sein könnten.

Schwerpunkt auf Sektoren ohne explizite CO2-Bepreisung setzen
Eine zusätzliche CO2-Bepreisung kann als ergänzendes Instrument helfen, die Klimaziele zu erreichen. Häufig wird aber übersehen, dass etliche Betriebe aus der Energiewirtschaft und der Industrie mit dem EU-Emissionshandel bereits einer funktionierenden CO2-Bepreisung unterworfen sind. Die aktuelle Diskussion sollte daher die Bereiche Verkehr, Wärme und Landwirtschaft in den Fokus nehmen. Wobei auch hier bereits Maßnahmen wirken, die zu einer mittelbaren CO2-Bepreisung führen, beispielsweise die Ökosteuer, die E-Auto-Prämie oder Zuschüsse für klimafreundliche Heizungen.

Instrumentenkasten konsistent halten
Unternehmen sind bereits heute mit einer Vielzahl von Regelungen im Energiebereich konfrontiert. Für sie wäre es wichtig, dass die Politik zunächst prüft, ob eine Anpassung bestehender Instrumente ausreichend ist, um die Klimaziele zu erreichen. Gleichwohl bietet die Debatte auch die Chance, das gesamte System der staatlichen Abgaben und Umlagen zu vereinfachen. Denn wichtig wäre, die Wirtschaft vor allem bei staatlich induzierten Energiepreisbestandteilen und Bürokratie zu entlasten.

Neue Instrumente an Zielen ausrichten
Bleibt es bei gesondert definierten Klimazielen für einzelne Bereiche, etwa Gebäude und Verkehr, sind sektorspezifische Instrumente treffsicherer. Denn in den jeweiligen Sektoren sind die CO2-Vermeidungskosten und Technologiealternativen sehr unterschiedlich. Eine Folgenabschätzung ist daher bei einem solchen Vorgehen unabdingbar. Ob die Maßnahmen über eine Mengen- oder Preissteuerung erfolgen, ist daher nicht die zentrale Frage.

Wettbewerbsfähigkeit sichern
Wichtig: Das letztendlich gewählte Konzept muss an europäische Regelungen anschlussfähig sein, um Wettbewerbsnachteile für die deutsche Wirtschaft zu vermeiden. Schließlich schultern die Unternehmen hierzulande bereits jetzt mit die höchsten Strompreise in Europa. Sollte sich die Politik für eine zusätzliche CO2-Bepreisung entscheiden, ist es deshalb wichtig, dass die deutsche Wirtschaft dadurch nicht zusätzlich belastet wird. Mehreinnahmen aus einer CO2-Bepreisung sollten daher auch an Unternehmen rückverteilt werden.

Zeit zur Anpassung geben
Weil unternehmerische Investitionen verlässliche Planung erfordern, sollte ein CO2-Preis nicht Hals über Kopf, sondern mit zeitlichem Vorlauf und in kalkulierbaren Schritten eingeführt werden. Das eröffnet den Unternehmen einerseits eher die Möglichkeit, in CO2-arme Technologien zu investieren. Andererseits wird die breite Einführung für Klimaschutztechnologien unterstützt.

Quelle und Kontaktadresse:
(DIHK) Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. Pressestelle Breite Str. 29, 10178 Berlin Telefon: (030) 203080, Fax: (030) 203081000

(df)

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