Pressemitteilung | Südwesttextil e.V. - Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie

CSDDD: Bekenntnis zu Sorgfaltspflichten, aber Regelungen mit Augenmaß

(Stuttgart) - In den laufenden Trilog-Verhandlungen zur EU-Lieferkettenrichtlinie, bezieht Südwesttextil Position für angemessene Regelungen bei Anwendungsbereich, Haftung und bürokratischen Auflagen.

Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil bekräftigt das grundsätzliche Bekenntnis der Unternehmen der baden-württembergischen Textil- und Bekleidungsindustrie zu den Zielen und Leitlinien des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Schon jetzt werden auch ohne unmittelbare Betroffenheit durch das deutsche Gesetz der überwiegend kleinen und mittelständischen Unternehmen Maßnahmen ergriffen, um Menschen- und Umweltrechte bestmöglich zu achten. Die nun im Rahmen des Trilogverfahrens diskutierten Punkte der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verschärfen das deutsche Gesetz jedoch.

Beim Anwendungsbereich der CSDDD plädiert Südwesttextil für einen Schwellenwert im mittleren vierstelligen Mitarbeiterbereich analog der französischen Regelung. Bezogen auf die Sorgfaltspflichten sieht der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP) als maßgeblich an und schließt sich der Position des EU-Rats an, dass nur die direkten Zulieferer der ersten Ebene ("Tier-1") betroffen sein sollten.

Daneben sieht Südwesttextil vor allem bei der Einführung von Sanktionen und Haftungstatbeständen Bedarf für Rechtssicherheit und Angemessenheit. Bußgelder sind auf vorsätzliche und grob fahrlässige Verstöße zu begrenzen und es muss sichergestellt werden, dass keine "Durchgriffshaftung" auf die Geschäftsführung erfolgt. Angesichts der Komplexität globaler Lieferketten unter Einbeziehung einer Vielzahl von Zulieferern ist diese ausufernde Haftung nicht sachgerecht und sie geht auch weit über den tatsächlich kontrollierbaren Rahmen hinaus. Für die umstrittene zivilrechtliche Haftung sind Voraussetzungen im Sinne der Rechtssicherheit zu definieren und branchenspezifische Standards als Safe-Harbour-Lösungen zu berücksichtigen.

Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner fasst zusammen: "Die Regelungen der EU-Lieferkettenrichtlinie müssen mit Augenmaß erfolgen und den bürokratischen Aufwand auf das Minimum reduzieren, damit ein nachhaltiges Wirtschaften in Baden-Württemberg weiter möglich ist und eine Verlagerung von Produktion und Arbeitsplätzen verhindert wird."

Die ausführliche Position des Wirtschafts- und Arbeitgeberverbands wird in einem Ende Oktober veröffentlichten Positionspapier dargestellt.

Quelle und Kontaktadresse:
Südwesttextil e.V. - Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Rebekka Rüth, Leiterin Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit Türlenstr. 6, 70191 Stuttgart Telefon: (0711) 210500, Fax: (0711) 233718

(mw)

NEWS TEILEN: