Pressemitteilung |

DAG drängt auf zügige Verabschiedung des Übernahmegesetzes

(Hamburg) - Bei der Anhörung zum Diskussionsentwurf des Übernahmegesetzes am 25. Juli vor dem Bundesministerium der Finanzen hat die Deutschen Angestellten-Gewerkschaft (DAG) die Absicht der Bundesregierung unterstützt, das deutsche Gesetz zu verabschieden, ohne auf die EU-Übernahmerichtlinie zu warten. "In Brüssel wird seit Jahren über eine EU-Übernahmerichtlinie verhandelt, ohne dass bisher eine Verabschiedung der Richtlinie erfolgt ist. Die EU-Richtlinie bietet ausreichend Gestaltungsspielräume, um nationale Besonderheiten bei der Umsetzung in nationales Recht zu berücksichtigen. Insofern greift ein nationales Übernahmegesetz nicht der Europäischen Übernahmerichtlinie vor", begründete die stellvertretende DAG-Vorsitzende Ursula Konitzer.

Nach Auffassung der DAG ist der seit 1995 geltende freiwillige deutsche Übernahmekodex zur Sicherung der Arbeitnehmerinteressen wegen begrenzter Regelungsreichweite und fehlender Verbindlichkeit nicht ausreichend. Um die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor den gravierenden Auswirkungen von Übernahmen zu schützen, drängt die DAG wegen der rasanten Zunahme von Firmenübernahmen auf eine zügige Verabschiedung eines deutschen Gesetzes.

Nach Ansicht der DAG setzt der Diskussionsentwurf zum Übernahmegesetz jene Eckpunkte um, die die von Bundeskanzler Gerhard Schröder eingesetzte Expertenkommission empfohlen hat. Gleichwohl bleiben nach Ansicht der DAG noch Fragen offen, die einer Regelung bedürfen. So ist zum einen nur die Haftung des Bieters für die Vollständigkeit und Richtigkeit der wesentlichen Angaben seiner Angebotsunterlagen gegenüber den Aktionären geregelt. Ebenso sind nach Ansicht der DAG aber auch haftungsrechtliche Sanktionen erforderlich, wenn der Bieter gegenüber der Belegschaft hinsichtlich der beschäftigungspolitischen Absichten und Folgen der Übernahme falsche Angaben gemacht hat. Auch sieht der Entwurf keine Regelungen für ein Beschwerderecht des Betriebsrats oder von einzelnen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gegen Verfügungen des Bundesaufsichtsamtes vor.

"Ein Übernahmegesetz, das dem Umstand Rechnung trägt, dass eine Übernahme für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weitreichende Konsequenzen hat, und die Information und die Transparenz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbessert, ist allerdings nur ein erster wichtiger Schritt zur Sicherung deren Interessen", betont die Gewerkschafterin. "Für einen umfassenden Schutz ist es allerdings notwendig, dass Übernahmeregelungen die Verpflichtung für die Bieter- und Zielgesellschaft enthalten, eine Beschäftigungsfolgenabschätzung zusammen mit einem Mitbestimmungsentwicklungsplan vorzulegen", forderte die DAG-Vizechefin.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Angestellten-Gewerkschaft (DAG), Dipl.-Pol. Ingo Schwope, Johannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg, Tel.: 040/3491501, Fax: 040/349154 00

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