DAG: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Einmalzahlungen "nur ein halber Sieg für die Beitragsgerechtigkeit"
(Hamburg) - Als "halben Sieg für die Beitragsgerechtigkeit" hat die Deutsche Angestellten-Gewerkschaft (DAG) die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juni begrüßt, wonach die sozialrechtlichen Vorschriften für die Einmalzahlungen mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz nicht vereinbar sind. Die Entscheidung des Gerichts für eine künftige Regelung entspreche weitgehend der Rechtsauffassung der DAG, die über die Rechtsvertretung für ihre Mitglieder vor den Sozialgerichten die Entscheidung des Verfassungsgerichts mit initiiert habe. "Damit wird ein seit vielen Jahren bestehendes Beitragsunrecht von den Richtern in Karlsruhe für die Zukunft korrigiert", erklärte DAG-Bundesvorstandsmitglied Lutz Freitag in Hamburg. Es sei ein unerträglicher Zustand, dass den Beitragsabzügen in Milliardenhöhe vom Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld faktisch keine nennenswerte Gegenleistung gegenüber stehe.
Die DAG werde den Gesetzgeber bei der ihm auferlegten "Hausaufgabe", bis Mitte 2001 das Beitragsunrecht zu korrigieren, unterstützen und ihre Erfahrungen dazu einbringen. Für die Neuregelung räume das Gericht dem Gesetzgeber einen gewissen Spielraum ein.
Der DAG-Sozialexperte übte jedoch Kritik daran, dass das Bundesverfassungsgericht sich nicht für eine Rückerstattung der in den vergangenen Jahren entrichteten Sozialbeiträge für Einmalzahlungen entschieden habe.
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Deutsche Angestellten-Gewerkschaft, Pressestelle, Verantwortlich: Dipl.-Pol. Ingo Schwope, Tel.: (040) 34 91 53 04, Verantwortlich: Dipl.-Pol. Ingo Schwope, Johannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg