Pressemitteilung | k.A.

DAG untermauert ihre Position zur Besteuerung von Arbeitnehmer-Entlassungsabfindungen

(Berlin) - Die Deutsche Angestellten-Gewerkschaft (DAG) hat einen Tag vor der entscheidenden Kabinettssitzung ihre Forderung bekräftigt, Arbeitnehmer-Entlassungsabfindungen zu den gleichen Bedingungen wie Erlöse aus Betriebsverkäufen zu besteuern. "Während Unternehmer ihren Erlös auf Antrag mit dem halben Steuersatz versteuern können, sieht das Bundesfinanzministerium keine Notwendigkeit, Beschäftigten die gleiche Option einzuräumen", erklärte die stellvertretende DAG-Vorsitzende Ursula am 15. August in Berlin. Dies stelle eine unakzeptable Benachteiligung eines erheblichen Teils der mit einer Abfindung entlassenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dar.

Die DAG-Vizechefin wies die Aussage zurück, bei Arbeitnehmer-Entlassungsabfindungen sei die Anwendung der Fünftelungsmethode grundsätzlich günstiger. Rechenbeispiele der DAG zeigten, dass eine Vielzahl von Beschäftigten durch die obligatorische Anwendung der Fünftelungsmethode härter besteuert würde als ein Unternehmer in vergleichbarer Situation, der die günstigere Besteuerungsmethode wählen dürfe. So könne bei einer Arbeitnehmerabfindung von 15o.ooo DM in bestimmten Fällen der Unterschied zur Fünftelungsmethode rund 2o.ooo DM betragen.

"Die durchschnittlichen Abfindungen der betroffenen Beschäftigten liegen deutlich höher, als Bundesfinanzminister Eichel unterstellt", betonte die Gewerkschafterin. Dies habe seinen guten Grund darin, dass für die älteren Entlassenen eine Rückkehr auf den Arbeitsmarkt unrealistisch sei und der Netto-Betrag der Abfindung dem Übergang in den Ruhestand diene. Steuerliche Erleichterungen dürften deshalb nicht einseitig nur Unternehmern eingeräumt werden, sondern seien auch den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu ermöglichen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Angestellten-Gewerkschaft (DAG) Johannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg Telefon: 040/3491501 Telefax: 040/349154 00

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