Pressemitteilung | Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) - Hauptgeschäftsstelle

Dem kundenfreundlichen Call by Call droht das Aus / Studien bestätigen: Telekom muss weiter abrechnen und mahnen

(Köln) - Fakturierung (Rechnungsstellung) und Inkasso (Eintreibung der Rechnungsbeträge und Durchführung der kaufmännischen Mahnung) für Call-by-Call-Anbieter müssen von der Deutschen Telekom AG (DTAG) angeboten werden, wenn es nicht zu einer verstärkten Remonopolisierung im deutschen TK-Markt kommen soll. Das geht aus zwei heute vom Wissenschaftlichen Institut für Kommunikationsdienste (WIK) beziehungsweise von Dialog Consult vorgestellten Studien hervor. Bereits seit 2001 ist die Telekom nicht mehr verpflichtet, Mahnwesen und gerichtliche Eintreibung für die Wettbewerber zu übernehmen. Und schlimmer noch: Das Verwaltungsgericht (VG) Köln sieht die DTAG nicht in der Verpflichtung, einen erheblichen Teil der Servicerufnummern sowie die Nummern fürs Internet by Call über die DTAG-Rechnung einzuziehen. Lediglich Call by Call für Sprachtelefonie und Auskunftsdienste sollen noch über die Telekom-Rechnung laufen. Nach Ansicht des Gerichts liegt der Schwerpunkt bei den aus der Fakturierungspflicht herausgenommenen Angeboten nicht auf TK-Leistungen, sondern auf dahinterliegenden Inhalten. Dies ist eine Fehlentscheidung, wie der VATM und die Regulierungsbehörde meinen. Der Regulierer ist denn auch gegen die Entscheidung des VG in Berufung gegangen.

Das WIK und Dialog Consult demonstrieren jetzt in ihren Studien, dass Fakturierung und Inkasso wesentliche Leistungen sind – praktisch Anhängsel der Vorleistung Teilnehmeranschlussleitung –, die die Telekom den Wettbewerbern anbieten muss, da diesen anderenfalls unverhältnismäßig hohe Kosten und Forderungsausfälle entstehen. Bei einem durchschnittlichen monatlichen Umsatz von gut sechs Euro im offenen Call by Call, Interconnection-Kosten von circa vier Euro und Rechnungskosten im Falle einer eigenen Rechnung von etwa zwei Euro bleibt den Wettbewerbern auf Dauer keine Marge zum Leben. Die Einführung von Grundgebühren wie bei der DTAG oder das Durchsetzen höherer Verbindungspreise ist für die alternativen Anbieter keine Lösung. Die Telekom versucht indes, die Verbindungspreise weiter runterzudrücken und im Quasi-Monopol bei den Grundgebühren höhere Preise durchzusetzen. Für den Kunden wird das Call-by-Call-Verfahren bedeutend unattraktiver, wenn Preise steigen und es mehrere Rechnungen gibt. Insgesamt ver-schlechtert sich die wirtschaftliche Lage der betroffenen Wettbewerber im Falle hoher Fakturierungskosten bei geringen Rechnungsbeträgen und es kommt zu Marktaustritten. Lachender Dritter ist der Ex-Monopolist Deutsche Telekom AG, der damit am Ziel wäre.

Der Wettbewerb benötigt einen klaren Rechtsrahmen, der ihm Fakturierungs- und Inkassoleistungen des Ex-Monopolisten garantiert. Die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) muss dafür genutzt werden. Die Wettbewerber brauchen die Dienstleistungen der DTAG, die entsprechend der geringen Mehrkosten durchaus auch Geld mit ihren Leistungen verdienen soll. Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM: „Planungssicherheit ist bei Fakturierung und Inkasso unverzichtbar, sonst haben die Geschäftsmodelle der Call-by-Call-Anbieter auf Dauer keine Chance mehr, und die für den Kunden schädliche Remonopolisierung des deutschen TK-Markts nimmt weiter ihren Lauf.“

Die angesprochenen Studien:

WIK „Bedeutung der Fakturierung und des Inkassos für die Entwicklung des Wettbewerbs“ und Dialog Consult „Ökonomische Bedeutung unterschiedlicher Fakturierungs- und Inkassover-fahren für den offenen Call-by-Call-Markt in Deutschland“.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) Oberländer Ufer 180-182 50968 Köln Telefon: 0221/3767725 Telefax: 0221/3767726

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