Den Steuerbetrügern endlich das Handwerk legen / Umsatzsteuersystem kaum noch beherrschbar
(Berlin) - Den Betrügern durch Manipulationen bei der Umsatzsteuer müsse schnell und wirksam das Handwerk gelegt werden, forderte der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in Berlin angesichts der Größenordnung der Betrugsfälle, die zu hohem Steuerausfall für den Fiskus führten. Ein besonders krasser Fall von Steuerbetrug seien die sogenannten Karussellgeschäfte zwischen Unternehmen mit sogenannten "Scheintatbeständen". Sie allein würden etwa 10 Milliarden EURO Steuerausfall pro Jahr verursachen.
Angesichts dieses riesigen Schadens für die Gemeinschaft der Bürger und der erheblichen Wettbewerbsnachteile für steuerehrliche Unternehmer habe die Verwaltung bei der Bekämpfung dieser Vergehen die Wirtschaft an ihrer Seite. Allerdings habe der Gesetzgeber mit dem Bekämpfungsgesetz gegen Steuerverkürzung falsch reagiert: Denn die damit getroffenen Maßnahmen schadeten eher dem steuerehrlichen Unternehmer, während der Betrüger sich längst auf die veränderte Situation eingestellt habe. Zu beklagen sei besonders, dass die Finanzämter im eigenen Ermessen entscheiden könnten, ob geltend gemachte Steuerüberhänge nur bei Hinterlegung von Bankbürgschaften ausgezahlt würden. Dies aber verursache zusätzliche Kosten in den Unternehmen. Zu beklagen sei auch, dass Amtsträger der Finanzbehörden sich jederzeit unangekündigt und ohne Prüfungsanordnung Zugang zu den Unternehmen verschaffen könnten, um steuerlich relevante Sachverhalte festzustellen. Dies werde von den steuerehrlichen Unternehmern oft als Verwaltungswillkür empfunden. Zudem treffe die Kontrolle größtenteils die Falschen, weil die Betrüger sich längst mit der neuen Gesetzeslage arrangiert hätten.
Der DIHK ist der Meinung, dass das heutige Umsatzsteuersystem schlichtweg zu kompliziert und für die Unternehmen kaum noch beherrschbar sei. Deshalb werde vorgeschlagen, unter den veränderten Bedingungen die Steuer völlig auszusetzen. Kriminellen Elementen wäre dann zunächst der Boden entzogen. Denn: Erfolge der Einkauf durch einen zur Umsatzsteuer verpflichteten und entsprechend registrierten Unternehmer zum Preis ohne Steuer, wäre es mit der Hinterziehung und dem Vorsteuerbetrug ohnehin vorbei. Die Umsatzsteuer würde dann erst mit der Verwendung des Gegenstandes oder der Dienstleistung bei dem Steuerzahler entstehen, der auch heute nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sei.
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag schlägt vor, die entfallenden Steuerausweise in der Rechnung durch ein Kontrollsystem zu ersetzen, bei dem die leistenden Unternehmer die steuerfreien Umsätze pro Leistungsempfänger periodisch der Finanzverwaltung melden. Der zusätzliche Aufwand würde durch die Vorteile des wegfallenden Vorfinanzierungseffekts der Umsatzsteuer bei langen Zahlungszielen kompensiert. Die Verwaltung müsse aber die Voraussetzung für eine verlässliche Prüfung der Angaben der Waren- und Dienstleistungsabnehmer schaffen. Denn nur dann ginge das Risiko einer steuerfreien Lieferung oder Leistung nicht zu Lasten der Wirtschaft. Dies setzte allerdings eine bessere technische Ausstattung der deutschen Finanzverwaltung und eine reibungslose Zusammenarbeit ihren föderalen Strukturen voraus. Diese Voraussetzungen sollten möglichst schnell geschaffen werden.
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