Der Kombilohn ist ein Irrweg
(Berlin) Kombilöhne sind unter den gegenwärtigen Bedingungen am deutschen Arbeitsmarkt ein Irrweg. Das stellt ZDH-Präsident Otto Kentzler in einem Namensbeitrag für zdh-thema fest.
Die Kombilohndebatte sollte so schnell wie möglich zu den Akten gelegt werden. Lohnzuschüsse, Lohnkostenzuschüsse, Hinzuverdienstregeln, Einstiegsgeld, Niedersachsen-Kombi, Potsdamer Modell, Hamburger Modell - bei der Ausgestaltung zeigt sich die Politik sehr kreativ. Über die Ergebnisse wird danach aber nur selten geredet. Sie sind ja auch eher bescheiden. Nur beim Hamburger Modell kann von einem, wenn auch kleinen Erfolg gesprochen werden.
Das jüngste Kombilohn-Modell ist zum 1. Oktober 2005 in Kraft getreten. Es ist die so genannte Hinzuverdienstregelung (neu) nach dem SGB II, sie hat die bis dahin geltende Hinzuverdienstregelung (alt) abgelöst.
Wie alle Kombilohn-Modelle ist auch dieses sehr bürokratisch in der Anwendung. Wenn ein ALG-II-Empfänger zusätzlich zu seinen Bedürftigkeitsleistungen ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielt, steht ihm zunächst ein Freibetrag zu. Dazu gibt es weitere Anrechnungsmodalitäten: Bei Einkommen zwischen 100 und 800 Euro gibt es 20 Prozent Freibetrag, verdient er zwischen 800 und 1200 Euro (mit Kindern bis zu 1500 Euro) auf 10 Prozent, maximal jedoch 280 Euro (mit Kindern 310 Euro).
Dieses Modell ist von der rot-grünen Regierung verabschiedet worden. Bisher liegen über das erste Quartal der Anwendung bei der Bundesagentur keinerlei Zahlen vor. Das gilt aber auch für die bis dahin geltende Hinzuverdienstregelung (alt). Es hat aber auch noch kein Politiker nachgefragt, warum es keine Statistiken dazu gibt - weder über die Inanspruchnahme, noch über den Erfolg oder Misserfolg der Regelung.
Die Politik sollte sich erst einmal um Gesetzesfolgen kümmern! Die Evaluierung der Arbeitsmarkt-Gesetze ist auf der Klausur der Bundesregierung in Genshagen verabredet worden. Es macht doch keinen Sinn, jetzt bereits die Diskussion um neue Kombilohn-Modelle zu führen, ohne die Ergebnisse der gerade noch im Parlament durchgesetzten Modelle zu kennen. Mit solchen neuen Modellen hat die Politik in den vergangenen Jahren in Bund und Ländern nur davon abgelenkt, dass die notwendigen Maßnahmen versäumt wurden, die Wachstum und damit Beschäftigung in Deutschland schaffen können. Und sie hat sogar noch die Bürokratie gesteigert.
15 regionale Kombilohnmodelle wurden in sieben Jahren aufgelegt - fast alle sind mangels Nachfrage, ausbleibender Beschäftigungseffekte und im Verhältnis zur Wirkung viel zu hoher Kosten wieder eingestellt worden. Besonders bekannt ist das Mainzer Modell. Das Modell wurde ab März 2002 bundesweit eingesetzt - und ein Jahr später wieder eingestellt, weil es die beschäftigungspolitischen Erwartungen nicht erfüllt hatte. Dafür hatte es die Arbeitskraft in den Arbeitsämtern nachhaltig gebunden: Die Details waren derart kompliziert, dass die Durchführungsanweisung einen Umfang von über 40 Seiten hatte!
Der zusätzliche Anreiz zur Arbeitsaufnahme über ein Kombilohnmodell ist im Übrigen nicht einzusehen: Schließlich heißt es im Gesetz, dass für ALG-II-Empfänger jede nicht sittenwidrige Arbeit zumutbar ist. Jedes Modell, das auf bestehende Bedürftigkeitsleistungen draufsattelt, ist nicht finanzierbar zumindest in der Breite. Die Leistungen nach SGB II sind - vor allem mit Blick auf Kinderzuschläge, Aufstockungsbeträge und individuelle Mehrbedarfsansprüche - so hoch bemessen, dass eine Arbeitsaufnahme im Niedriglohnbereich kaum attraktiv ist. Die attraktivste Kombi für Leistungsempfänger so sarkastisch dies auch klingen mag bleibt daher ALG II plus Schwarzarbeit.
Kombilöhne sind unter den gegenwärtigen Bedingungen am deutschen Arbeitsmarkt ein Irrweg. Es ist Erfolg versprechender, den Faktor Arbeit von den hohen Kosten zu entlasten, das Arbeitsrecht weiter zu deregulieren, die aktive teure und nachweislich weitgehend wirkungslose Arbeitsmarktpolitik radikal abzubauen, und dafür den Weg einer Wachstumspolitik weiter zu gehen, die am Mittelstand orientiert ist.
Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)
Pressestelle
Mohrenstr. 20/21, 10117 Berlin
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