Pressemitteilung | Weltverband Deutscher Auslandsschulen e.V. (WDA)

Detlef Ernst zum geplanten Kabinettsbeschluss des #Fachkräfteeinwanderungsgesetzes

(Berlin) - Zum heute geplanten Kabinettsbeschluss des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes erklärt Detlef Ernst, Vorstandsvorsitzender des Weltverbands Deutscher Auslandsschulen (WDA):

"Die Absolventen Deutscher Auslandsschulen haben ein bedeutendes Potenzial für die deutsche Wirtschaft. Sie sprechen Deutsch, sind mit der deutschen Kultur vertraut und hoch qualifiziert. Wer den Fachkräftemangel von morgen verhindern will, darf dieses Potenzial an hervorragend ausgebildeten, mehrsprachigen und die deutsche Kultur lebenden Schülern nicht vernachlässigen. Die Deutschen Auslandsschulen prägen Bildungsbiografien junger Menschen, wie dies kein anderer Schultyp schafft. Der Gesetzgeber hat dies im Auslandsschulgesetz gewürdigt.

Der Weltverband Deutscher Auslandsschulen fordert, dass das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ausdrücklich die Rahmenbedingungen für die Ausschöpfung der Potenziale der Absolventen von Deutschen Auslandsschulen innerhalb und außerhalb der EU schaffen soll. Daher sollte das Gesetz nicht nur deutsche Abschlüsse berücksichtigen, sondern auch das Deutsche Gemischtsprachige International Baccalaureate (GIB) und das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (DSD). All diese Abschlüsse werden auf der Grundlage des Auslandsschulgesetzes an Deutschen Auslandsschulen staatlich gefördert. Diese Abschlüsse bedingen das Alleinstellungsmerkmal der Deutschen Auslandsschulen, Sprach- und Studierfähigkeit im Paket anzubieten. Dieses Alleinstellungsmerkmal sollte im Fachkräfteeinwanderungsgesetz umfassend gewürdigt werden. Zu Vereinfachung des Anerkennungsverfahrens nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz sollten die Abschlüsse der Deutschen Auslandsschulen auf der Grundlage des Auslandsschulgesetzes daher generell als Sprachnachweise anerkannt werden.

Um die Suche eines Studien- und Ausbildungsplatzes für Absolventen Deutscher Auslandsschulen zu erleichtern, schlägt der WDA weiterhin vor, die Fristen im Fachkräfteeinwanderungsgesetz so zu erweitern, dass auch Abschlüsse, die in den nächsten 6 Monaten erworben werden, anerkannt werden. Aktuell müssen Schüler den Termin für Visa in der Botschaft im Mai beantragen, wenn sie zum Studienbeginn im Oktober in Deutschland sein wollen. Zu diesem Zeitpunkt haben sie jedoch weder das Zeugnis der Hochschulqualifikation noch die Zusage einer Universität. Aus diesem Grund sollte die Voraussetzung für die Suche nach einem Ausbildungs- oder Studienplatz im Gesetz so geändert werden, dass der Nachweis des voraussichtlichen Schulabschlusses in den nächsten 6 Monaten bereits ausreicht.

Schließlich sollte für Schüler Deutscher Auslandsschulen die Möglichkeit für Betriebspraktika nach Deutschland einzureisen, ausdrücklich geschaffen werden. Der WDA fordert, den Schülern eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck eines Betriebspraktikums in der Regel ab der neunten Klassenstufe bis zu 3 Monate zu erteilen.

Der Gesetzgeber sollte mit diesen Änderungen die Chance nutzen, Schülerinnen und Schüler Deutscher Auslandsschulen aktiv zu fördern und weiter an Deutschland binden. Das Potenzial dieser Absolventen ist ein wertvoller Beitrag zur bedarfsgerechten Versorgung Deutschlands mit hochqualifiziertem und motiviertem Nachwuchs."

Quelle und Kontaktadresse:
Weltverband Deutscher Auslandsschulen e.V. (WDA) Glen Wernecke, Marketing und Kommunikation Poststr. 30, 10178 Berlin Telefon: (030) 280449-20, Fax: (030) 280449-22

(sf)

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