Deutsche Automobilindustrie appelliert nach Bundesratsentscheidung an Bund und Länder / Gottschalk: Förderung von Dieselpartikelfiltern für Neufahrzeuge darf nicht auf der Strecke bleiben
(Frankfurt am Main) - Zutiefst enttäuscht müssen jetzt die Autofahrer sein, die sich nach der in Aussicht gestellten Förderung einen modernen Diesel mit Partikelfilter bestellt haben, kommentierte Prof. Dr. Bernd Gottschalk, Präsident des Verbandes der Automobilindustrie (VDA), die heutige (30. Mai) Entscheidung des Bundesrates, Neufahrzeuge von der Förderung auszuschließen. Nur die Nachrüstung zu fördern, sei weniger als eine halbe Sache. Bund und Länder blieben dringend aufgefordert, auch die Neufahrzeuge in die Förderung einzubeziehen. Prof. Gottschalk: Wenn die heutige Entscheidung Bestand haben sollte, wäre dies ein weiterer Hemmschuh für die dringend benötigte Belebung des deutschen Automarktes und die rasche Durchdringung der Flotte mit modernen, sauberen Dieselfahrzeugen.
Noch vor wenigen Monaten hat Umweltminister Trittin den Dieselkunden eine Förderung der Neufahrzeuge in Höhe von 600 Euro versprochen. In der Gesetzesvorlage der Bundesregierung, die dem Bundesrat heute vorlag, war diese Förderung schon auf 350 Euro abgespeckt worden. Dass gerade die Autofahrer, die sich für die Anschaffung neuester Umwelttechnologien entscheiden, jetzt leer ausgehen sollen, müsse von ihnen als Posse der Umweltpolitik empfunden werden.
Die deutsche Automobilindustrie habe anders als die Politik konsequent die Zeit genutzt: Bereits heute sind 112 Modellvarianten deutscher Hersteller mit Dieselpartikelfilter auf dem Markt bzw. in Kürze verfügbar Tendenz weiter steigend. Das sei eine Zahl, die niemand erwartet habe und an die keiner unserer Wettbewerber herankomme, betont der VDA-Präsident.
Wer wie Bund und Länder monatelang mit Feinstaub und Gesundheitsschutz die Bürger zum Kauf rußarmer Diesel bewegen wollte, könne jetzt nicht die versprochene Förderung für Neufahrzeuge klammheimlich unter den Tisch fallen lassen, appelliert Gottschalk an Bund und Länder.
Quelle und Kontaktadresse:
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