Deutsche Kinderhilfe begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte: Grundlegende Reform des Familienrechts notwendig
(Berlin) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das Sorgerecht lediger Väter in Deutschland gestärkt. Die Bevorzugung von unverheirateten Müttern gegenüber den Vätern ist demnach ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot. Dieses Urteil ist bahnbrechend und stärkt die Rechte der Väter und damit die Rechte der Kinder wesentlich.
Nun ist der Gesetzgeber gefordert, das immer noch überwiegend konfrontative Familienrecht grundlegend zu reformieren. Kinder haben einen Anspruch auf beide Elternteile und der Wechsel zu einem Justizsystem, in dem das Kindeswohl im Vordergrund steht, kann nun erfolgen.
"Es bleibt zu hoffen, dass die Bundesregierung angesichts der deutlichen Richtermehrheit nicht in die Berufung geht und stattdessen jahrelang verschlafene Reformen anpackt!", so RA Georg Ehrmann, Vorsitzender der Deutschen Kinderhilfe in Berlin.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Kinderhilfe e.V.
Julia Gliszewska, Sprecherin des Vorstandes
Schiffbauer Damm 40, 10117 Berlin
Telefon: (030) 24342940, Telefax: (030) 24342949
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