Deutsche Kinderhilfe begrüßt die Ankündigung der Bundesfamilienministerin zur Einführung einer gesetzlichen Sperrpflicht sog. Kinderpornographischer Seiten / Weitere Schritte sind erforderlich
(Berlin) - Mit wünschenswerter Klarheit hat die Bundesfamilienministerin den gängigen Euphemismus der kinderpornographischen Seiten beendet und die üblen, nur als Folterungen kleinster Kinder zu bezeichnenden, Machwerke als das benannt was sie sind: hier werden Körper und Seelen zerfetzt.
Die Forderung der Ministerin nach einer gesetzlichen Sperrfrist verdient uneingeschränkte Unterstützung und gerade die heute beginnenden Innenministerkonferenz wäre eine sehr gute Gelegenheit, die Weichen für eine rasche Verabschiedung dieses längst überfälligen Gesetzes zu stellen.
Zeitgleich mit diesem Schritt muss aber auch endlich das Strafmaß für die Konsumenten dieser Gewaltfilme erhöht werden. Immer noch wird das Herunterladen von kommerziellen Filmen nach UWG mit einer Höchststrafe von drei Jahren bestraft, während das Herunterladen pädokrimineller Dateien nur mit zwei Jahren Höchststrafe belegt ist. In der Praxis werden die meisten Verfahren daher eingestellt. Kommt es zu Verurteilungen dann werden lediglich Geldstrafen oder allenfalls Bewährungsstrafen verhängt. Diese Täter sind keine harmlosen Voyeure, sie sind die Täter hinter den Tätern. Nur weil sie für das Herunterladen Geld zahlen, ist mittlerweile ein Milliardenmarkt entstanden, für den Kinder aus Geschäftsinteressen gequält werden. Die Deutsche Kinderhilfe fordert seit Jahren eine Anhebung des Strafmaßes auf fünf Jahre.
Auch müssen Sexualdelikte an Kindern in Deutschland endlich zu Verbrechen werden. Immer noch werden beispielsweise Raub und Drogenhandel als Verbrechen eingestuft, während Sexualdelikte nur Vergehen sind. Die entsprechende Bundesratsinitiative Bayerns ist leider vertagt worden, es war wohl doch nur ein Wahlkampfthema! Auch hier kann die Innenministerkonferenz Beschlüsse fassen. Wir brauchen eine große Koalition aller Parteien, des Bundes und der Länder zum Schutz unserer Kinder vor Sexualstraftätern!, so RA Georg Ehrmann, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Kinderhilfe e.V.
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Telefon: (030) 24342940, Telefax: (030) 24342949
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