Deutsche Kinderhilfe fordert den Gesetzgeber zur Anhebung der Höchststrafe im Kampf gegen "Kinderpornographie" auf
(Berlin) - Das jüngste Urteil in einem Prozess gegen einen Pädokriminellen aus Gera, der sich rund 1000 "kinderpornographische" Bilder heruntergeladen hatte, auf denen auch Babys abgebildet waren, zeigt wieder einmal, wie schwach solche abscheulichen Taten geahndet werden: Er wurde lediglich zu einer Haftstrafe von nur 3 Monaten auf Bewährung und der Zahlung einer der Tat vollkommen unangemessenen geringen Geldstrafe verurteilt.
Die Tatsache, dass das Strafmaß für das Herunterladen von "kinderpornographischen" Dateien - schließlich handelt es sich um die Visualisierungen von Verbrechen an Kindern und Kleinstkindern - noch immer unter dem für das Herunterladen von Hollywood Filmen liegt - hier wird ein Gesetzesverstoß mit bis zu drei Jahren Haft bestraft - ist nicht mehr länger hinzunehmen.
Der Gesetzgeber ist an dieser Stelle dringend gefordert, diese juristische Schieflage zu beheben und die Rechtslage endlich den Realitäten anzupassen, d.h. für das Herunterladen pädokrimineller Dateien die Höchststrafe auf fünf Jahre anzuheben.
Das Herunterladen sog. "kinderpornographischer" Dateien, tatsächlich werden dort immer jüngere Kinder gequält und missbraucht, ist eben nicht nur ein Fall von "minderer Kriminalität". So ist jedoch die derzeit geltende Rechtslage und dementsprechend geringe Strafen verhängen deutsche Gerichte. Wer sich Bilder und Filme von tatsächlich und nur für diesen grausamen Zweck gequälten Kindern herunterlädt - denn diese Täter zahlen dafür und sie sind somit die "Besteller" - erhält maximal zwei Jahre Haft. Dies führt in der Praxis dazu, dass die überwiegende Zahl der Verfahren bereits vor Eröffnung eines Hauptverfahrens eingestellt wird. Wenn angeklagt wird, werden in aller Regel Geldstrafen und höchstens - und dies nur bei Wiederholungstätern - Bewährungsstrafen verhängt. Haftanordnungen sind bislang nicht bekannt.
"Es stimmt schon traurig und nicht zuletzt zeugt es von Verantwortungslosigkeit des Gesetzgebers, dass das Gericht selbst in einem solch eklatanten Fall - schließlich wurden rund 1000 Dateien heruntergeladen, die Zeugnis von schlimmsten realen Verbrechen an Kindern ablegen - noch nicht einmal den gesetzlichen Rahmen von 2 Jahren ausschöpft. Die Täter sind keine harmlosen Voyeure, sondern Täter hinter den Tätern," so Georg Ehrmann, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Kinderhilfe e.V.
Julia Gliszewska, Sprecherin des Vorstandes
Schiffbauer Damm 40, 10117 Berlin
Telefon: (030) 24342940, Telefax: (030) 24342949
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