Deutsche Kinderhilfe fordert schärfere Maßnahmen im Kampf gegen Pädokriminelle im Internet / Jüngste Fahndungserfolge werden für die meisten Täter nur geringe Konsequenzen haben
(Berlin) - Der jüngste Fahndungserfolg gegen pädokriminelle Aktivitäten im Internet verdeutlicht, wie groß das Ausmaß dieser Straftaten im Netz mittlerweile ist. Das Herunterladen sog. "kinderpornographischer" Dateien, tatsächlich werden dort immer jüngere Kinder gequält und missbraucht, ist eben nicht nur ein Fall von "geringerer Kriminalität", so die derzeit geltende Rechtslage. Es steht immer häufiger im Zusammenhang mit dann auch tatsächlich verübten Verbrechen.
Der gerade vom LG Wuppertal verhandelte Fall des von einem 29-Jährigen tagelang vergewaltigten schwangeren Mädchens zeigt deutlich, dass ein Zusammenhang zwischen tatsächlicher Tat und dem Herunterladen von pädokriminellen Dateien besteht. Wie in vielen anderen Missbrauchsverfahren wurden auch auf dem Rechner des Täters derartige Dateien gefunden. Der heute (1. Oktober 2009) bekannt gewordenen Fall des einschlägig vorbestraften Kieler Sexualstraftäters, der sich via Internet-Chat zu einem Sexualmord verabreden wollte, verdeutlicht ebenfalls die Gefährlichkeit dieser besonderen Tätergruppe.
Der Diebstahl einer Tafel Schokolade im Supermarkt kann mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden. Das Herunterladen von Hollywood Filmen wird mit bis zu drei Jahren Haft bestraft. Wer sich Bilder und Filme von tatsächlich und nur für diesen grausamen Zweck gequälten Kindern herunterlädt - denn diese Täter zahlen dafür und sie sind somit die "Besteller" - erhält maximal zwei Jahre Haft. Es handelt sich dabei um einen Fall von "minderer Kriminalität". Dies führt in der Praxis dazu, dass die überwiegende Zahl der Verfahren bereits vor Eröffnung eines Hauptverfahrens eingestellt wird. Wenn angeklagt wird, werden in aller Regel Geldstrafen und höchstens - und dies nur bei Wiederholungstätern - Bewährungsstrafen verhängt. Haftanordnungen sind bislang nicht bekannt. Der Gesetzgeber ist aufgefordert, diese juristische Schieflage endlich zu beheben und für das Herunterladen pädokrimineller Dateien die Höchststrafe auf fünf Jahre anzuheben.
Die Fahndungsarbeit der Ermittler wird weiterhin dadurch konterkariert, dass es bei den Polizeibehörden an ausreichendem Personal fehlt, das die Datenträger zeitnah auswertet. Die mit dem Rücktritt des Oberstaatsanwaltes Vogt in Sachsen Anhalt bekannt gewordenen skandalösen Auswertungsdauern sind auch in anderen Bundesländern die Regel.
"Jetzt muss sich zeigen, ob das auch von der Deutschen Kinderhilfe als erster Schritt begrüßte Zugangserschwerungsgesetz - wie von den Kritikern befürchtet - nur eine Alibiveranstaltung war oder ob der Politik der Kampf gegen die Krake der Pädokriminalität im Internet wirklich wichtig ist. Bleibt es bei der bestehenden Rechtslage und der mangelhaften Ausstattung der Polizeibehörden, muss sich die Politik dem Vorwurf der Symbolpolitik stellen!", so Georg Ehrmann, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Kinderhilfe e.V.
Julia Gliszewska, Sprecherin des Vorstandes
Schiffbauer Damm 40, 10117 Berlin
Telefon: (030) 24342940, Telefax: (030) 24342949
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