Deutsche Kinderhilfe zum unfassbaren Beschluss des Bundesverfassungsgerichts / Das Ende der nachträglichen Sicherungsverwahrung für Sexualstraftäter? / Bundesverfassungsgericht setzt Schutz vor gefährlichen Wiederholungstätern faktisch außer Kraft
(Berlin) - Im Fall eines Sexualstraftäters, der ein Kind vergewaltigt und sexuell missbraucht hat und bei dem in der Psychiatrie eine besondere Gefährlichkeit gutachterlich bestätigt wurde, hat das Bundesverfassungsgericht die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung aufgehoben. Der wirkliche Skandal ist die an Zynismus, Abgehobenheit und furchtbarster juristischer Rhetorik nicht mehr zu überbietende Begründung, warum der Täter nicht in die Sicherungsverwahrung muss. Dazu führen die Richterinnen und Richter des höchsten deutschen Gerichtes das Folgende aus:
Es sei nachvollziehbar, dass der Täter wieder sexuelle Übergriffe begehen werde. Sexuelle Übergriffe sind aber nicht notwendig erhebliche Straftaten, durch welche Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden.
Welches Verständnis von Kindern als Opfer sexualisierter Gewalt liegt einer solchen Aussage zugrunde? Wie weit entfernt von dem Leid der Kinder, die ihr Leben lang unter sexuellem Missbrauch zu leiden haben, liegt dieses Rechtsverständnis? Sexuelle Gewalt gegen Kinder hat ohnehin in unserem Rechtssystem einen niedrigeren Stellenwert als Eigentumsdelikte. Im Gegensatz zu Raub oder Drogenhandel handelt es sich bei diesen Delikten nicht um ein Verbrechen, sondern nur um ein Vergehen. Diese nun höchstrichterlich getroffenen Feststellungen bestätigen ganz klar, dass Kinder in unserem Justizsystem einen äußerst geringen Stellenwert haben.
Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Oktober 2008 ist in seiner Tragweite kaum vorstellbar, er schränkt die nachträgliche Sicherungsverwahrung faktisch so weit ein, dass bei Sexualstraftätern dieses Instrument nur noch in absoluten Ausnahmefällen angewandt werden kann.
Der aktuelle Fall in Schleswig-Holstein hat eindrucksvoll bewiesen, dass die ohnehin bestehenden gesetzlichen Lücken bei der Sicherungsverwahrung immer wieder dazu führen, dass hochgradig gefährliche Straftäter von der Polizei aufwendig überwacht werden müssen. Nun hat das höchste deutsche Gericht weitere unverantwortliche und in keiner Weise nachvollziehbare Hürden errichtet, um die Gesellschaft vor Sexualstraftätern zu schützen.
Wir fordern die Bundesjustizministerin auf, unverzüglich zu reagieren und gemeinsam mit den Justizministern der Länder die Auswirkungen dieser Entscheidung auf dem Gesetzeswege zu korrigieren. Die Regeln über die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung müssen ohnehin dringend reformiert werden!
Es handelt sich bei der Sicherungsverwahrung nicht um eine Strafe, sondern um eine Schutzmaßnahme, die angeordnet werden muss, wenn unabhängige und qualifizierte Gutachter die Gefährlichkeit des Täters feststellen. Dies gilt unabhängig von versäumten Fristen, nachlässigen Gerichten oder abgehobenen juristischen Subsumtionstechniken.
Die Sicherungsverwahrung ist das entscheidende Instrument, um Kinder vor Sexualstraftätern zu schützen. Bekannte Opfer von Wiederholungstätern wie Levke in Cuxhaven, Felix in Neu Ebersdorf, Pascal in Saarbrücken, Peter in München, Mitja oder auch Stefanie in Leipzig haben das staatliche Versagen bereits traurig zu Tage treten lassen. Mit dem unfassbaren heutigen Urteil und der Untätigkeit der politisch Verantwortlichen wird es weiter Kinder als Opfer von Wiederholungstätern geben, so RA Georg Ehrmann, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Kinderhilfe e.V.
Pressestelle
Schiffbauer Damm 40, 10117 Berlin
Telefon: (030) 24342940, Telefax: (030) 24342949
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands
- PKS 2026 Hohe Fallzahlen, schwächere Ermittlungen – Bundesinnenminister Dobrindt und BKA-Chef bestätigen Sorge der Deutschen Kinderhilfe
- EU-Entscheidung lässt Kinder im Stich – Jetzt sofort Anschlusslösung sichern!
- Wegfall zentraler Aufdeckungssysteme schwächt Bekämpfung sexualisierter Gewalt im Netz
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen



