Deutsche Kinderhilfe zur Ankündigung der Bundesjustizministerin zur Einführung eines erweiterten Führungszeugnisses: Ein wichtiger Schritt für mehr Kinderschutz
(Berlin) - Die von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries angekündigte Einführung eines erweiterten Führungszeugnisses - eine langjährige Forderung der Deutschen Kinderhilfe - stellt eine echte Wende in der Politik dar, die bislang dem Daten- und damit dem Täterschutz Vorrang vor dem Kinderschutz gab. Das erweiterte Führungszeugnis stellt faktisch die Einführung einer Sexualstraftäterdatei dar, auf die Institutionen, die mit Kindern arbeiten, Zugriff haben. Auch Delikte, die nach Jugendstrafrecht begangen wurden, werden in die Datei aufgenommen. Bislang erfährt ein Arbeitgeber von Verurteilungen wegen Sexualdelikten mit geringem Strafmaß - etwa der Verbreitung von Kinderpornographie - auch dann nichts, wenn er ein Führungszeugnis einholt. Die Einführung eines erweiterten Führungszeugnisses markiert daher einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einem effektiven Kinderschutz.
"Jetzt müssen zeitnah die immer noch gravierenden Lücken bei den Bestimmungen über die Sicherungsverwahrung von Sexualstraftätern geschlossen werden, damit zumindest von gesetzgeberischer Seite alles für einen wirkungsvollen Schutz vor Wiederholungstätern getan wurde", so RA Georg Ehrmann, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Kinderhilfe e.V.
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