Deutsche Kinderhilfe zur Rücknahme des Antrages auf Sicherungsverwahrung in Leipzig: Formalismus statt Kinderschutz / Skandalbeschluss des Bundesverfassungsgerichts zeigt Wirkung: Staatsanwaltschaft Leipzig nimmt bei gefährlichem Wiederholungstäter Antrag auf Sicherungsverwahrung zurück!
(Berlin) - Im Fall eines Sexualstraftäters, der ein Kind vergewaltigt und sexuell missbraucht hat und bei dem in der Psychiatrie eine besondere Gefährlichkeit per Gutachten bestätigt wurde, hat die Staatsanwaltschaft in konsequenter Anwendung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Oktober 2008 den Antrag auf nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung aufgehoben. Obwohl er sich bereits Bilder und Adressen potentieller Opfer organisiert hatte, bleibt Frank H. trotz attestierter Wiederholungsgefahr ein freier Mann!
Die an Zynismus nicht mehr zu überbietenden Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts, dass "sexuelle Übergriffe nicht notwendig erhebliche Straftaten sind, durch welche Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden" haben nun Eingang in den juristischen Alltag gefunden.
Welches Verständnis von Kindern als Opfer sexualisierter Gewalt liegt dieser neuen Rechtspraxis zugrunde? Wie weit entfernt von dem Leid der Kinder, die ihr Leben lang unter sexuellem Missbrauch zu leiden haben, liegt dieses Rechtsverständnis? Sexuelle Gewalt gegen Kinder hat ohnehin in unserem Rechtssystem einen niedrigeren Stellenwert als Eigentumsdelikte. Im Gegensatz zu Raub oder Drogenhandel handelt es sich bei diesen Delikten nicht um ein Verbrechen, sondern nur um ein Vergehen. Dieser Fall bestätigt ganz klar, dass Kinder in unserem Justizsystem einen äußerst geringen Stellenwert haben. Es muss erst wieder ein weiteres Kind von Frank H. missbraucht werden, damit die Sicherungsverwahrung angeordnet werden kann. Dies bedeutet "trial and error" für den Preis weiterer Opfer, die ihr Leben verlieren oder ihr Leben lang leiden werden.
Trotz dieser eklatanten und lange bekannten Lücken, der auch Mitja oder Stefanie zum Opfer fielen, hat die Politik immer noch nicht reagiert. Dass Politik auf konkrete Gefahren schnell und konsequent reagieren kann, hat sie in den letzten Wochen eindrucksvoll bewiesen - dies auch zum Schutz der Kinder zu tun, scheint jedoch offenbar politisch nicht gewollt zu sein.
Die Deutsche Kinderhilfe fordert die Bundesjustizministerin erneut auf, unverzüglich zu reagieren und gemeinsam mit den Justizministern der Länder die Auswirkungen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf dem Gesetzeswege zu korrigieren.
Die Regeln über die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung müssen ohnehin dringend reformiert werden!
Es handelt sich bei der Sicherungsverwahrung nicht um eine Strafe, sondern um eine Schutzmaßnahme, die angeordnet werden muss, wenn unabhängige und qualifizierte Gutachter die Gefährlichkeit des Täters feststellen. Dies gilt unabhängig von versäumten Fristen, nachlässigen Gerichten oder abgehobenen juristischen Subsumtionstechniken.
"Die Sicherungsverwahrung ist das entscheidende Instrument, um Kinder vor Sexualstraftätern zu schützen. Bekannte Opfer von Wiederholungstätern wie Levke in Cuxhaven, Felix in Neu Ebersdorf, Pascal in Saarbrücken, Peter in München, Mitja oder auch Stefanie in Leipzig haben das staatliche Versagen bereits traurig zu Tage treten lassen. Die Staatsanwaltschaft in Leipzig musste den Antrag auf Sicherungsverwahrung zurücknehmen. Eine andauernde Untätigkeit der politisch Verantwortlichen wird zu weiteren Kinder als Opfer von Wiederholungstätern führen," so RA Georg Ehrmann, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Kinderhilfe e.V.
Pressestelle
Schiffbauer Damm 40, 10117 Berlin
Telefon: (030) 24342940, Telefax: (030) 24342949
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