Deutsche Klimavereinbarung in Den Haag vorgestellt
(Berlin) Die von Bundeskanzler Schröder und den Ministern Trittin und Müller gemeinsam mit den Präsidenten des BDI, Hans-Olaf Henkel, der
Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke (VDEW), des Verbandes der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) sowie des Bundesverbandes der Gas- und Wasserwirtschaft (BGW) am 9. November 2000 in Berlin unterzeichnete Klimavereinbarung wurde auf der derzeit in Den Haag stattfindenden Klimakonferenz den Delegierten vorgestellt. Während dieser Veranstaltung machten Vertreter der deutschen Wirtschaft deutlich, dass sie angesichts der in Deutschland stattfindenden erheblichen Emissionsminderungen vergleichbare Anstrengungen in anderen Ländern erwarten. Gleichzeitig betonen die Vertreter der Bundesregierung und der deutschen Wirtschaft, dass in Den Haag ein anspruchvolles Ergebnis erzielt werden müsse. Dies sei nicht nur unter dem Gesichtspunkt eines nachhaltig wirksamen Klimaschutzes erforderlich, sondern auch, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.
International ist die Vereinbarung als beispielhaft anzusehen. Sie umfasst 80% des Energieverbrauches der Industrie sowie weite Bereiche
des Energieverbrauches der privaten Haushalte und des Kleinverbrauchs. In keinem anderen Land hat sich die Wirtschaft zu vergleichbaren Klimaschutzzielen verpflichtet. Für Den Haag wird damit das Signal gesetzt, dass durch eigenverantwortliches Handeln der Wirtschaft weitreichende Klimaschutzziele erreichbar sind.
Neue Zusagen der Wirtschaft
Im Kern enthält die neue Vereinbarung folgende Zusagen der Wirtschaft:
- Die deutsche Wirtschaft sagt zusätzliche Anstrengungen zu, um ihre spezifischen CO2-Emissionen bis 2005 um 28% gegenüber 1990
zu reduzieren. Bundesregierung und Wirtschaft gehen gemeinsam davon aus, dass mit der Umsetzung der neuen Zielmarke bis 2005
ein zusätzliches CO2-Minderungspotenzial von 10 Mio. t erschlossen wird.
- Darüber hinaus sagt die Wirtschaft zu, ihre spezifischen Emissionen der sechs Treibhausgase des Kyoto-Protokolls bis 2012
gegenüber 1990 um 35% zu reduzieren. Bundesregierung und Wirtschaft erwarten hiervon eine Minderung der Treibhausgasemissionen um weitere 10 Mio. t.
Bezogen auf den deutschen Beitrag der EU-Lastenverteilung zur Umsetzung des Kyoto-Zieles (Deutschland hat sich innerhalb der EU
verpflichtet, seine Treibhausgasemissionen bis zur Zielperiode 2008 / 2012 gegenüber 1990 um 21% zu mindern) beträgt der Beitrag der
Vereinbarung 40%. Bezogen auf die Verpflichtung, die die Europäische Union insgesamt in Kyoto akzeptiert hat (Minderung um 8%), übernimmt
die deutsche Wirtschaft damit freiwillig einen Anteil von 30%.
Zusagen der Bundesregierung
Die Bundesregierung erneuert ihre bereits 1996 gegebene Zusage, zur Umsetzung ihrer klimapolitischen Ziele keine ordnungsrechtlichen
Maßnahmen zu ergreifen, solange die von der Wirtschaft gegebenen Zusagen erfolgreich umgesetzt und weiterentwickelt werden. Dazu
gehört auch der Verzicht auf die Einführung eines verbindlichen Energieaudits, nicht aber ein Verzicht auf eine Energieeinsparverordnung sowie auf Maßnahmen zum Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung.
Darüber hinaus wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass der an der Vereinbarung teilnehmenden Wirtschaft auch bei der
Fortentwicklung der ökologischen Steuerreform im internationalen Vergleich keine Wettbewerbsnachteile entstehen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der noch fehlenden europäischen Harmonisierung der Energiebesteuerung. Im Falle einer EU-weiten Harmonisierung wird sich die Bundesregierung für wettbewerbskonforme Lösungen einsetzen. Dies gilt auch für die Umsetzung der Kyoto-Verpflichtungen.
Regelmäßige Überprüfung und ständige Weiterentwicklung
Die Umsetzung der festgelegten Ziele und der von der Wirtschaft zugesagten besonderen Anstrengungen wird durch das gemeinsam
beauftragte Rheinisch Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) in Essen regelmäßig überprüft. Durch die jährlichen Berichte
des RWI wird ein hohes Maß an Transparenz gewährleistet. Zugleich liefert der Bericht die Grundlage zur ständigen Weiterentwicklung der
Vereinbarung. Die Anfang November unterzeichnete Vereinbarung zeigt, dass auf diese Weise ein dynamischer Prozess für anspruchsvolle
Klimaschutzziele in der Wirtschaft erreicht werden kann.
Gemeinsame Presseerklärung des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI)
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI)
Breite Str. 29
10178 Berlin
Telefon: 030/20280
Telefax: 030/20282566