Deutscher Kulturrat begrüßt Berücksichtigung der Künstler und Publizisten bei der Rentenreform
(Bonn) - Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt, dass die freiberuflichen Künstler und Publizisten, die in der Künstlersozialversicherung versichert sind, bei der Rentenreform nun doch berücksichtigt werden. In der Künstlerversicherung versicherte Künstler und Publizisten werden nach der Rentenreform wie Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung gezählt. Sie können damit alle Förderungen für die kapitalgedeckte Eigenvorsorge nutzen. Die gesetzlichen Steuervorteile gelten somit auch für diese Versichertengruppe.
Freiberufliche Künstler und Publizisten gehören zu dem schwächsten Teil des Rentenversicherungssystems. Im Durchschnitt verdienen diese Versicherten im Jahr wenig mehr als 21.000 DM. Sie erwerben daher in der Regel sehr geringe Altersrenten. Nun bestand die Gefahr, dass diese Versichertengruppe bei der kapitalgedeckten Eigenvorsorge unberücksichtigt bleiben würde. Dem Engagement der Stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, Ulla Schmidt, MdB ist es zu verdanken, dass die Künstler und Publizisten nicht in eine Sonderrolle gedrängt werden, sondern wie Arbeitnehmer an der Säule der privaten Altersvorsorge teilhaben können.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates; Olaf Zimmermann, sagte dazu: Wir freuen uns, dass freiberufliche Künstler und Publizisten auch in der Zukunft voll in das System der Altersvorsorgung eingebunden bleiben. Dieser wichtige Schritt zur Unterstützung der freiberuflichen Künstler und Publizisten ist für uns ein ermutigendes Zeichen auch für die anstehende Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes.
Die aktuelle Stellungnahme des Deutschen Kulturrates zum Referentenentwurf zur Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes kann auf der Homepage des Deutschen Kulturrates http://www.kulturrat.de nachgelesen werden
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