Pressemitteilung | Deutscher Kulturrat e.V.

Deutscher Kulturrat zieht kulturpolitische Halbzeitbilanz nach zwei Jahren rot-grüner Bundesregierung

(Bonn) - Die rot-grüne Bundesregierung ist mit dem Versprechen angetreten, Kultur einen neuen Stellenwert zu geben. Mit der Schaffung der Amtes des Staatsministers beim Bundeskanzler, Beauftragter der Bundesregierung für die Angelegenheiten der Kultur und der Medien sowie der Einrichtung des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages wurde auf Seiten der Exekutive und der Legislative die Voraussetzungen für eine höheren Stellenwert der Kultur geschaffen.

Mit der Verabschiedung der ersten Stufe der Stiftungsrechtsreform wurde rechtzeitig zum Halbzeitschluss eine wichtige Zusage der Koalition eingelöst. Das Stiftungssteuerrecht wurde verbessert. Die Einsetzung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform des Stiftungszivilrechts noch vor dem Ende der ersten Halbzeit der Legislaturperiode zeigt, dass es die Regierung ernst meint mit der Verbesserung der Rahmenbedingungen für das Stiften und für Stiftungen.

Die Kulturförderung in Ostdeutschland nimmt erfreulicherweise wieder einen größeren Stellenwert ein. Nach dem Auslaufen der Übergangsfinanzierung für die neuen Länder Mitte der 90er Jahre war eine Finanzierungslücke entstanden, die durch das Leuchtturmprogramm zur Förderung von Kultureinrichtungen mit gesamtstaatlicher Bedeutung und das "Dach- und Fach-Programm" der alten Bundesregierung nicht aufgefangen werden konnte. Mit dem Förderprogramm Ostdeutschland wendet sich die Bundesregierung wieder den neuen Ländern zu
und hilft beim Erhalt der Kulturschätze. Mit der Komplementärfinanzierung von Bund und jeweiligem Land wird bei der Kulturförderung in Ostdeutschland der Kooperative Kulturföderalismus mit Leben erfüllt.

Die Bundesregierung nimmt ihre Mitverantwortung für die Kultur der Bundeshauptstadt deutlich war. Mit den erfolgreichen Verhandlungen über das
zukünftige Engagement des Bundes für einige Kultureinrichtungen in Berlin ist der erste richtige Schritt getan worden. In der Auswärtigen Kulturpolitik legte Bundesaußenminister Fischer ein Konzept zur künftigen Auswärtigen Kulturpolitik vor. Die Mittlerorganisationen Goethe-Institut und Inter Nationes haben die Weichen für ihre Fusion gestellt. Sie haben damit unter Beweis gestellt, dass sie in der Lage sind sich den neuen Herausforderungen der auswärtigen Kulturpolitik zu stellen.

Die Bundesjustizministerin Däubler-Gmelin nahm sich kurz vor der Sommerpause mit dem Expertenentwurf für ein "Gesetz zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern" der bereits seit über 20 Jahren ausstehenden Frage des Urhebervertragsrechts an. Hier wurde der Ball aufgenommen und es wird sich im Laufe der parlamentarischen Beratungen erweisen müssen, ob ein Gesetz entwickelt werden kann, das den berechtigten Interessen der Urheber und der Verwerter gerecht wird.

Ein Eigentor schoss die Bundesregierung mit der Absenkung des Bundeszuschusses zur Künstlersozialkasse und der Vereinheitlichung der
Abgabesätze für die Verwerter künstlerischer Leistungen im November 1999. Das sorgfältig austarierte Gefüge des Künstlersozialversicherungsgesetzes wurde dadurch tiefgreifend gestört. Es wird sich zeigen, ob Bundesregierung und Parlament in der zweiten Halbzeithälfte dieses Schaden wieder gut machen können und Perspektiven zur Zukunftssicherung der Künstlersozialkasse
entwickelt werden.

Der Kulturausschuss hat mit seinen Anhörungen und Beratungen unter Beweis gestellt, dass er sich verfassungsgemäß als parlamentarisches Gegengewicht zur Regierung versteht. Auf ihn kommen bei den Beratungen zur Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes und zum Urhebervertragsrecht wichtige Aufgaben zu. Der Ausschuss kann das Gremium werden, in dem in den Anhörungen die zum Teil widerstreitenden Positionen des Kulturbereiches zu Wort kommen. Er hat ferner die Funktion über den engeren Kern der Kulturpolitik hinaus durch seine Mitberatungsaufgaben bei Gesetzesberatungen, auf die "Kulturverträglichkeit" aller im Bundestag zu verabschiedenden Gesetze zu drängen.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte heute: "In den ersten zwei Jahren hat die rot-grüne Bundesregierung viele kulturpolitisch offene Fragen angepackt. Mit der Reform des Stiftungssteuerrechts wurde bereits in der Gesetzgebung eine großer Schritt
nach vorne gemacht. Es wird sich jetzt für die zweite Hälfte der Legislaturperiode zeigen müssen, ob ebenso erfolgreich so kontroverse Fragen
wie die Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes und das Urhebervertragsrecht gemeistert werden. Kulturpolitik muss immer die Vielzahl
der Akteure die Künstler, die Kultureinrichtungen, die Kulturwirtschaft und die kulturell engagierten Laien im Blick haben. Politik auf Kosten einiger
Akteure zum Nutzen der anderen Mitspieler wird dauerhaft nicht tragfähig sein. Die Bundesregierung hat nach zwei Jahren eine erfolgreiche
kulturpolitische Bilanz vorgelegt. Hoffentlich wird die Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes im Herbst die Erfolgsbilanz nicht
dauerhaft trüben."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Kulturrat, Weberstr. 59 a, 53113 Bonn, Telefon: 0228/201350, Telefax: 0228/2013521

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