Pressemitteilung | Deutscher Hochschulverband (DHV)
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DHV sagt Plagiatsunwesen und "Promotionsberatern" den Kampf an / Kempen: "Der Ruf der Universität steht auf dem Spiel"

(Hamburg/Bonn) - Der Deutsche Hochschulverband (DHV) hat erneut dazu aufgerufen, das Plagiatsunwesen und die "Promotionsberatung" zu bekämpfen. Durch die Digitalisierung von Texten sei es deutlich leichter geworden, mittels "Copy & Paste"-Befehl Plagiate zu erstellen und Texte Dritter als eigene wissenschaftliche Leistung auszugeben. "Hochschullehrer und ihre wissenschaftlichen Mitarbeiter müssen deshalb die Kontrollinstrumente der Plagiat-Software kennen und nutzen", erklärte DHV-Präsident Kempen.

In einer Resolution, die auf dem 60. DHV-Tag in Hamburg verabschiedet wurde, wird darüber hinaus an alle Fakultäten appelliert, verbindliche Regelungen für Fälle eines nachgewiesenen Plagiats zu treffen und diese konsequent anzuwenden. Ein Verhaltenskodex mit Darstellung der Sanktionsfolgen sei den Studierenden bei der Immatrikulation zu überreichen.

Den kriminellen Machenschaften sogenannter "Promotionsberater" muss nach Ansicht des DHV ebenfalls entschieden entgegengetreten werden. Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer seien verpflichtet, jedem Verdacht gegenüber Kollegen und Promovenden nachzugehen und an der Erhärtung oder auch der Widerlegung von Zweifeln an der Rechtmäßigkeit eines Promotionsverfahrens mitzuwirken. "Wer als Hochschullehrer wegen wissenschaftlichen Fehlverhaltens auf Grund geschäftlicher Kontakte zu `Promotionsberatern´ strafrechtlich oder disziplinarrechtlich rechtskräftig verurteilt ist, hat essentiell gegen die ethischen Prinzipien seiner Berufsgruppe verstoßen und kann nicht Mitglied des DHV sein", betonte Kempen.

Der DHV-Präsident erneuerte zugleich die Forderung an alle Universitäten, Doktoranden in einer eidesstattlichen Erklärung explizit versichern zu lassen, keine Hilfe eines "Promotionsberaters" in Anspruch genommen zu haben. Die Rechtmäßigkeit einer derartigen Bestimmung in der Promotionsordnung der Universität Hannover hatte das OVG Niedersachsen mit Urteil vom 3. Februar 2010 nachdrücklich bestätigt.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Hochschulverband (DHV) Pressestelle Rheinallee 18, 53173 Bonn Telefon: (0228) 9026666, Telefax: (0228) 9026680

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