Pressemitteilung | Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland e.V. (VdDD)

Diakonie wird als Arbeitgeberin noch attraktiver

(Berlin) - Pflegeazubis erhalten nach den AVR DD ab 1. Juli 2019 durchschnittlich 7 Prozent mehr Gehalt / Vorziehen höherer Entgelte und stufengleiche Höhergruppierung in der ARK DD beschlossen

Während andernorts noch darüber diskutiert wird, wie mehr Auszubildende für die Pflegeberufe gewonnen werden können, macht die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Deutschland (ARK DD) Nägel mit Köpfen. Nach konstruktiven Beratungen wurde auf der Sitzung am 28. März 2019 beschlossen, dass die Vergütungen für Auszubildende in der in der Krankenpflege, Kinderkrankenpflege, Entbindungspflege und Altenpflege, die nach den Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland (AVR DD) vergütet werden, zum 1. Juli 2019 um durchschnittlich 7 Prozent steigen sollen. Konkret bedeutet dies:
- im ersten Ausbildungsjahr: 1.140,00 Euro (bisher 1.048,83 Euro); das entspricht einem Plus von 8,69 Prozent,
- im zweiten Ausbildungsjahr: 1.210,00 Euro (bisher 1.123,08 Euro); das entspricht einem Plus von 7,74 Prozent,
- im dritten Ausbildungsjahr: 1.305,00 Euro (bisher 1.246,82 Euro); das entspricht einem Plus von 4,67 Prozent.

Auch für Schülerinnen und Schüler in der Krankenpflegehilfe und in der Altenpflegehilfe wurde eine Erhöhung beschlossen. Sie erhalten ab 1. Juli 2019 1.015,00 Euro (bisher 951,10 Euro). Das entspricht einer Steigerung von 6,72 Prozent.

"Diese noch attraktiveren Vergütungen können einen Beitrag dazu leisten, noch mehr Interessenten für eine Pflegeausbildung in der Diakonie - ob in der Kranken- oder der Altenpflege - zu begeistern. Auch weitere Maßnahmen wie das Vorziehen höherer Entgelte oder die stufengleichen Höhergruppierung dürften sich auf die Arbeitgeberattraktiv positiv auswirken und die Mitarbeiterbindung stärken", erklärt Thomas Sopp, Vorsitzender des Fachausschusses der Dienstgeberseite.

Das "Vorziehen höherer Entgelte" bedeutet, dass künftig Mitarbeitenden innerhalb ihrer Entgeltgruppe ein bis zu zwei (Erfahrungs-)Stufen höheres Gehalt gewährt werden kann. Sollten Mitarbeitende bereits die letzte Erfahrungsstufe ihrer Entgeltgruppe erreicht haben, kann ihnen ein höheres Entgelt in Höhe von bis zu 20 Prozent der Basisstufe gezahlt werden.

Beschlossen wurde ebenfalls die stufengleiche Höhergruppierung. Zukünftig wird die Berufserfahrung weitergehender als bisher anerkannt: Wenn eine Höhergruppierung von bis zu zwei Entgeltgruppen ansteht - z.B. weil ein Mitarbeitender mehr Verantwortung übernimmt - wird er in die gleiche Erfahrungsstufe eingruppiert. Ein Beispiel: Wird ein Mitarbeitender aus der Entgeltgruppe 7, Erfahrungsstufe 2, aufgrund veränderter Aufgaben in die Entgeltgruppe 8 eingruppiert, dann erhält er dort zukünftig auch die Erfahrungsstufe 2. "Damit wollen wir ein Signal für die Weiterbildung und die Übernahme von Verantwortung setzen", so Thomas Sopp.

Die nächste Sitzung der ARK DD soll voraussichtlich am 16. und 17. Mai 2019 stattfinden.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland e.V. (VdDD) Corinna Schwetasch, Referentin für Öffentlichkeitsarbeit und Verbandskommunikation Invalidenstr. 29, 10115 Berlin Telefon: 030 8847170-0, Fax: 030 8847170-55

(sf)

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