Pressemitteilung | Bundesverband Druck und Medien e.V. (bvdm)
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DID-Award: Einreichungsfrist bis zum 11. Juli verlängert

(Berlin) - Die Einreichungsfrist für den DID-Award 2016 wird bis zum 10. Juli verlängert. Damit wird dem regen Zuspruch insbesondere im Nachgang der drupa Rechnung getragen.

Bereits zum elften Mal vergibt das Deutsche Institut Druck (DID) in diesem Jahr den DID-Award für exzellente Druckweiterverarbeitung. Mit der offiziellen Auszeichnung verbunden ist ein ganzseitiges Firmenportrait in der Fachpresse und die Vorstellung des Leistungsportfolios des Gewinners.

Anliegen des DID-Awards ist es, besonders gelungene innovative und kreative Lösungen der industriellen Druckweiterverarbeitung hervorzuheben. Denn gerade in der Druckweiterverarbeitung liegt ein großes Potenzial, die Wertschöpfungskette von Print zu erweitern, Druckprodukte mit hohem Nutzwert zu schaffen und damit auch neue Märkte zu erobern.

Teilnahmeberechtigt sind Druckereien, Agenturen, Fotostudios, Verlage, Vorstufenbetriebe, Weiterverarbeitungsunternehmen, Auftraggeber, Printbuyer sowie berufsbezogene Ausbildungsinstitute, Hochschulen und Schulen mit deutschem Firmensitz oder einer Niederlassung in Deutschland.

Einsendeschluss ist der 11. Juli 2016.

Nähere Einzelheiten zum DID-Award sowie die Anmeldebedingungen finden Sie unter www.did-award.de.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Druck und Medien e.V. (bvdm) Pressestelle Friedrichstr. 194-199, 10117 Berlin Telefon: (030) 2091390, Fax: (030) 209139113

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