Pressemitteilung | Deutscher Städtetag - Hauptgeschäftsstelle Köln

Die Städte stehen auch bei mehr Wettbewerb als Träger kommunaler Krankenhäuser bereit

(Köln) - Die Städte bekennen sich grundsätzlich zu mehr Wettbewerb für die Krankenhäuser, wie ihn die Gesundheitspolitik mit der bevorstehenden Einführung eines Preissystems eingeleitet hat. Sie wollen auch künftig ihre Leistungsbereitschaft in einer mehr auf Marktwirtschaft ausgerichteten Krankenhausversorgung unter Beweis stellen. Darin waren sich mehr als 40 Experten aus Landespolitik, Kirchen, Verbänden, privaten Krankenhäusern und kommunaler Praxis bei einer Fachkonferenz in Berlin einig. Die Veranstaltung war Teil des Projektes „Zukunft der Stadt – Stadt der Zukunft“ des Deutschen Städtetages.

In Zukunft solle dem Bürger weiterhin eine durch Trägerpluralität geprägte Versorgung von kommunalen, freigemeinnützigen und privaten Krankenhäusern zur Verfügung stehen. Dies setze voraus, dass die politisch Verantwortlichen in Bund und Ländern Klarheit über die künftigen Rahmenbedingungen schaffen, betonten die Experten.

Das neue Vergütungssystem zwingt die Krankenhäuser zu noch mehr Wirtschaftlichkeit und zum Abbau von möglichen Überkapazitäten. Die Neuorientierung der kommunalen Krankenhäuser hin zu mehr Wettbewerb wird zu Veränderungen im Leistungsspektrum der Krankenhäuser führen. Dies wird sich auf die regionale Versorgung auswirken. Die bürgernahe Versorgung, so die Teilnehmer der Konferenz, dürfe aber dadurch nicht gefährdet werden.

Die Entwicklung des neuen Krankenhausvergütungssystems ist von der Politik auf die Selbstverwaltung übertragen worden. Die Verantwortung für eine bürgernahe Versorgung obliegt aber nicht der Selbstverwaltung, sondern dem Staat. Er sei in der Pflicht, die notwendigen Rahmenvorgaben für das Preissystem festzulegen.

Die politisch Verantwortlichen dürften dabei nicht nur die Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung für die Gesundheitsversorgung zu Grunde legen, sondern müssten vielmehr auch die Kostenentwicklung für die Inanspruchnahme von Krankenhausleistungen berücksichtigen. Dabei dürften die durch den veränderten Altersaufbau der Bevölkerung sowie den medizinischen Fortschritt verursachten Mehraufwendungen nicht vernachlässigt werden.

Einig waren sich die Experten, dass eine diagnose- und leistungsorientierte Vergütung Auswirkungen auf die Versorgungsstruktur und damit auf die Krankenhausplanung der Länder haben wird. Da die gesundheitliche Versorgung eine öffentliche Aufgabe ist, müssten die Länder die Letztverantwortung für die Krankenhausplanung behalten. Diese werde sich in Zukunft mehr in Richtung einer Rahmenplanung entwickeln.

Eine klare Absage erteilten die kommunalen Vertreter den „Einkaufsmodellen“ der Krankenkassen für die Regelversorgung. Dies würde zu Verschiebung der Verantwortlichkeiten und zu Fehlentwicklungen in der Versorgung zu führen.

Gegenüber der Kommunalpolitik wurde gefordert, den Krankenhäusern mehr unternehmerischen Spielraum zu geben. Die Krankenhäuser müssten sich zu flexiblen und marktfähigen Organisationen entwickeln, sonst könnten sie im Wettbewerb nicht bestehen. Servicefunktionen könnten ausgegliedert werden, da sie nicht zum öffentlichen Auftrag gehören. Die Krankenhäuser stehen vor der großen Aufgabe, die inneren Betriebsabläufe auf die veränderten Strukturen hin anzupassen. Kooperationen und Verbünde mit niedergelassenen Ärzten, Nachsorgeeinrichtungen wie Pflege und Rehabilitation sowie mit anderen – auch privaten oder kirchlichen - Krankenhäusern müssten eingegangen werden, hieß es.

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