Pressemitteilung | Verbraucherzentrale Sachsen e.V.
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Die "zweite Miete" / Neuer Ratgeber der Verbraucherzentrale zu Mietnebenkosten

(Leipzig) - 30 Millionen Betriebskostenabrechnungen werden jährlich in Deutschland verschickt. Die Abrechnungen über Heizkosten und über "kalte" Nebenkosten lösen dabei immer wieder Auseinandersetzungen und Streitigkeiten mit Vermietern und Hausverwaltungen aus. Hier geht es nicht zuletzt um die Frage, welche Kosten tatsächlich über die Betriebskostenabrechnung umgelegt werden dürfen und welche nicht. Aber es wird genauso oft über die Fragen gestritten, nach welchen Kriterien die Kosten im Haus zu verteilen sind und ob die vom Vermieter angesetzten Betriebskosten wirtschaftlich sind oder nicht.

Oft sind die Abrechnungen der Mietnebenkosten falsch, unvollständig oder nicht nachvollziehbar und es lohnt sich zu prüfen, ob die Ansprüche der Vermieter zu Recht bestehen. Welche gesetzlichen und vertraglichen Grundlagen sind von Bedeutung? Welche Betriebskosten dürfen überhaupt abgerechnet werden? Diese und viele weitere Fragen beantwortet der neue Ratgeber "Mietnebenkosten". Beispiele aus der Praxis, Checklisten und Musterabrechnungen verdeutlichen, auf welche Punkte besonders zu achten ist.

Der neue Ratgeber "Mietnebenkosten" kostet 9,90 Euro und ist in allen Beratungseinrichtungen der Verbraucherzentrale Sachsen zu haben. Für zusätzlich 2,50 Euro für Porto und Versand kommt er - gegen Rechnung - auch ins Haus.

Bestellen kann man über die Homepage unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de oder telefonisch unter der Nummer 0211-3809555.

Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Sachsen e.V. Pressestelle Brühl 34-38, 04109 Leipzig Telefon: (0341) 696290, Telefax: (0341) 6892826

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