Pressemitteilung | Bundesverband der Freien Berufe e.V. (BFB)

Dienstleistungsrichtlinie in der Diskussion bei den Freien Berufen / Droht Erosion des Berufsrechtes?

(Berlin) - Mit kritischem Interesse haben die Freien Berufe in Deutschland den heute vorgelegten neuen Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission zur Dienstleistungsrichtlinie zur Kenntnis genommen.

Grundsätzlich begrüßt der BFB die nun sichtbaren Vereinfachungen in Bezug auf die Gründung von Niederlassungen in anderen Mitgliedstaaten. Ebenso begrüßt er die Vereinfachung der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung sowie die vorgesehene Verwaltungsvereinfachung. „Insbesondere der Vorschlag, dass die Mitgliedstaaten grundsätzlich das Recht der Dienstleister achten müssen, ihre Dienstleistungen auch in anderen Mitgliedstaaten erbringen zu können, wird von uns akzeptiert“, so der Hauptgeschäftsführer des BFB, Arno Metzler. Die Mitgliedstaaten müssen beispielsweise die ungehinderte Aufnahme und den ungehinderten Zugang von Dienstleistungstätigkeiten in ihrem Hoheitsgebiet garantieren.

Sorgen bereitet den Freien Berufen jedoch die schon vom Europäischen Parlament vorgesehene und nun von der Kommission übernommene Regelung, wonach nur dasjenige Berufsrecht des Aufnahmestaates auf den grenzüberschreitend tätigen Dienstleister angewendet werden darf, das durch Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Gesundheit oder dem Umweltschutz gerechtfertigt ist. „Hier befürchten wir mittelfristig eine Erosion des Berufsrechtes in Deutschland“ merkt Metzler an. Die Regelung hätte zur Folge, dass das Berufsrecht, das durch andere Gründe wie beispielsweise den Verbraucherschutz gerechtfertigt ist, nicht von den ausländischen Dienstleistern beachtet werden müsste. Dies könnte eine Diskriminierung der in Deutschland zugelassenen Berufsangehörigen gegenüber ihren ausländischen Kollegen zur Folge haben und müsste daher noch mal überdacht werden.

Die Freien Berufe begrüßen die gute Einsicht bei Europäischem Parlament und Kommission, nationale Besonderheiten bei der Zuweisung von Aufgaben mit öffentlichem Bezug an bestimmte Berufe auch in Zukunft fortgelten zu lassen. Die vorgesehene Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Stellen der Mitgliedstaaten zum Zwecke der besseren Kontrolle der Dienstleister wird vom BFB ebenfalls ausdrücklich unterstützt. „Wir erhoffen uns von diesen Vorschlägen eine bessere und wirksamere Kontrolle, die gleichzeitig praxistauglich ist. Zudem gehen wir davon aus, dass die Berufsorganisationen in diese Kontrolle in angemessenem Rahmen eingebunden werden“, ergänzt Metzler.

Der BFB als Spitzenorganisation der freiberuflichen Kammern und Verbände vertritt rund 857 Tausend selbstständige Freiberufler. Diese beschäftigen über 2,8 Millionen Mitarbeiter – darunter ca. 150 Tausend Auszubildende – und erwirtschaften 9,2 Prozent des Bruttoinlandsproduktes.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Freien Berufe (BFB) Arno Metzler, Hauptgeschäftsführer Reinhardtstr. 34, 10117 Berlin Telefon: (030) 284444-0, Telefax: (030) 284444-40

(bl)

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