Dienstrechtsreform springt zu kurz
(Berlin) - Anlässlich der Verabschiedung des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes des Bundes erklärt die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ingrid Sehrbrock am Donnerstag (13. November 2008) in Berlin:
"Die Reform zeigt positive Ansätze, bleibt aber hinter den Erwartungen zurück. Nach der Föderalismusreform I hätte der Bund jedoch gut daran getan, das Dienstrecht im Gleichklang mit den Ländern fortzuentwickeln, um eine Rechtszersplitterung zu vermeiden. Zumindest konnten DGB und Gewerkschaften erneute Kürzungen verhindern. Mit der Anhebung der Pensionsaltersgrenze auf das 67. Lebensjahr wird aber der schwerwiegende Fehler in der gesetzlichen Rente wiederholt. Flexible Übergänge in den Ruhestand fehlen im Gesetz dagegen völlig, die Altersteilzeit wird extrem beschränkt. Als Folge wird die Überalterung des öffentlichen Dienstes deshalb deutlich zunehmen."
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Bundesvorstand
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