Pressemitteilung | DIHK - Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.

Dienstreisen gelten nicht mehr als Privatvergnügen

(Berlin) - Der Deutsche Industrie- und Handelstag (DIHT) beurteilt die am 21. Dezember veröffentlichte Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH), den Vorsteuerabzug aus Hotelübernachtungen weiterhin zu gewähren, als einen Sieg fachlicher Kompetenz über ideologisch geprägte Gesetzgebungsmaßnahmen.

Der Bundestag hatte mit Wirkung vom 1. April 1999 die Streichung des Vorsteuerabzugs aus Übernachtungsrechnungen beschlossen. 600 Millionen Mark jährlich an zusätzlichem Steueraufkommen sollte der Einschnitt dem Fiskus bringen.

Der DIHT und die Industrie- und Handelskammern hatten die Regelung zur Vorsteuerabzugsbeschränkung von Anfang an vehement kritisiert. Sie sei steuersystematisch völlig unbegründet und belaste das Reisekostenbudget der Unternehmen in Millionenhöhe.

Abermals musste ein Schnellschuss lafontainescher Steuerpolitik korrigiert werden, so der DIHT. Das oberste deutsche Finanzgericht habe damit eine der vielen steuerlichen Willkürmaßnahmen aus den Anfängen der rot-grünen Regierungskoalition beseitigt.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Industrie- und Handelstag (DIHT) Breite Str. 29 10178 Berlin Telefon: 030/203080 Telefax: 030/203081000

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