Diesel-Gipfel: Fahrverbote müssen vermieden werden
(Bonn) - Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge in Ballungsgebieten müssen nach Ansicht des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) generell vermieden werden. Anlässlich des heutigen Diesel-Gipfels in Berlin betonte ZDK-Präsident Jürgen Karpinski, dass auch die Verkehrspolitik der Kommunen im Hinblick auf Maßnahmen zur Luftreinhaltung auf den Prüfstand gehöre. "Grüne Welle und ein gleichmäßiger Verkehrsfluss bringen eine Reduktion der Stickoxidemissionen um fast ein Drittel", so Karpinski. Darüber hinaus sei es sinnvoll, die Elektrifizierung des öffentlichen kommunalen Nahverkehrs sowie daneben die Nachrüstung von Diesel-Bussen zu fördern. Keinesfalls dürften Millionen Berufspendler und Dieselfahrer in ihrer individuellen Mobilität eingeschränkt werden. Mit dem aktuell zu beklagenden Werteverfall gebrauchter Diesel seien die Halter dieser Fahrzeuge schon gestraft genug und Automobilhändler dadurch teilweise existenziell bedroht, so Karpinski.
Der ZDK-Präsident erneuerte die Verbandsforderung einer nationalen Nachrüst-Verordnung für ältere Diesel-Pkw und Kleintransporter. Es müssten nun schnellstmöglich die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Hersteller dieser Systeme geschaffen werden. Außerdem sprach sich Karpinski für die Förderung eines solchen Nachrüstungsprogramms durch den Bund aus, wie dies schon erfolgreich bei Dieselpartikelfiltern geschehen sei.
Die Pressemeldung finden Sie unter www.kfzgewerbe.de.
Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK): Der ZDK in Bonn und Berlin vertritt die berufsständischen Interessen von 37 740 Kfz-Meisterbetrieben mit rund 455 500 Beschäftigten. Im Jahr 2016 erzielte das Deutsche Kfz-Gewerbe einen Umsatz von rund 172 Milliarden Euro mit dem Verkauf neuer und gebrauchter Fahrzeuge sowie mit Wartung und Service. Die 37 740 Betriebe sind in 236 Innungen und 14 Landesverbänden sowie 36 Fabrikatsverbänden organisiert. Das Kfz-Gewerbe ist mit 91 000 Auszubildenden die Nummer 1 bei der Ausbildung im Handwerk. Die seit 1970 bestehenden Kfz-Schiedsstellen sind Musterbeispiele für praktizierten Verbraucherschutz. Sie regeln außergerichtlich Streitfälle von Werkstattkunden und Gebrauchtwagenkäufern mit Kfz-Innungsbetrieben.
Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)
Ulrich Köster, Pressesprecher
Franz-Lohe-Str. 21, 53129 Bonn
Telefon: (0228) 91270, Fax: (0228) 9127150
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