DIHT begrüßt "Bewegung auf dem Gasmarkt" / Aber Nachbesserung der Verbändevereinbarung nötig
(Berlin) - "Endlich kommt mehr Bewegung in den Gasmarkt" - mit diesen Worten begrüßt der Deutsche Industrie- und Handelstag (DIHT) die Verbändevereinbarung Gas, die am 4. Juli in Berlin unterzeichnet wurde; damit werde die Grundlage für die Berechnung der Netznutzungs-Preise geschaffen. Mit der Verbändevereinbarung sei ein wesentlicher, wenn auch noch nicht ausreichender Schritt gelungen, um Wettbewerbsprozesse wie im Strombereich anzustoßen. Denn bisher, so zeige eine kleine Umfrage bei den Industrie- und Handelskammern (IHKn), erhielten mittelständische Gaskunden gar keine und große Gaskunden vereinzelte Gasangebote von dritter Seite. Die Gas- und Strommärkte waren bereits im April 1998 grundsätzlich geöffnet worden, beim Gas fehlen bisher jedoch - im Gegensatz zum Strom - noch zahlreiche Regelungen, um die EU-Gasrichtlinie bis zum 10. August 2000 gesetzgeberisch überzeugend umzusetzen.
Ob sich das Konzept der Punkt-zu-Punkt-Lieferungen, wie es die vorliegende Verbändevereinbarung vorsehe, für einen Massenmarkt und damit für den Zugang zahlreicher mittelständischer Kunden eigne, sei fraglich. Auch die deutsche Stromwirtschaft habe diesen Ansatz schließlich wieder aufgegeben. Bedauerlich sei außerdem das Fehlen konkreter Regelungen in der Verbändevereinbarung über die Mitbenutzung von Speichereinrichtungen. Die Höhe der sich aus der Verbändevereinbarung ergebenden Netznutzungs-Preise sei Wettbewerbsentscheidend und dürfe nicht prohibitiv wirken. Die Erfahrungen in der nächsten Zeit würden zeigen, wie dringend eine Weiterentwicklung der Vereinbarung ist. Dass andere Länder bei der Umsetzung der Strom- und Gas-Richtlinien zögerten, dürfe für die Bundesregierung kein Grund sein, den deutschen Gasmarkt verhaltener als den Strommarkt zu öffnen.
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