Pressemitteilung | DIHK - Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.

DIHT unterstützt EU-Kommission im Gasstreit

(Berlin) - Das deutsche Energiewirtschaftsgesetz ist nach Ansicht des Deutschen Industrie- und Handelstages (DIHT) "dringend novellierungsbedürftig". Deshalb unterstützt die Spitzenorganisation der Industrie- und Handelskammern die EU-Kommission in ihrem Streit mit der Bundesregierung über die Öffnung der deutschen Gasmärkte. Diesen Streit hätte die Bundesregierung vermeiden können, denn die Novellierung sei schon lange überfällig. Dabei gehe es nicht nur - wie das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) meine - um "formalrechtliche Dinge". Die Entflechtung der Gassparte von anderen Unternehmensaktivitäten und die getrennte Rechnungslegung allein reichten nicht. Dass der Gasmarkt wie der Strommarkt in Deutschland formal seit April 1998 geöffnet sei und der Wettbewerb beim Gas insbesondere für mittelständische Kunden trotzdem nicht in Gang komme, liege auch daran, dass weitere wesentliche gesetzliche Regeln noch fehlten. Gas müsse im Energiewirtschaftsgesetz genauso detailliert und konkret geregelt werden, wie es beim Strom im April 1998 bereits geschehen sei.

Dazu gehöre beispielsweise eine positive Regelung des Gasnetzzugangs, um nicht nur in Fällen des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung eingreifen zu können und um zeitraubende Einzelprozesse zu vermeiden. Auch die Verpflichtung der Netzbetreiber, objektive Kriterien für die Einspeisung und Nutzung der Leitungen festzulegen und sie diskriminierungsfrei anzuwenden, gehöre dazu. Die Kriterien müssten außerdem - als Pflicht, nicht nur freiwillig - veröffentlicht werden, und zwar möglichst bald. Im Falle der Verweigerung des Netzzugangs müsse die Umkehr der Beweislast zugunsten der Kunden eingeführt werden. Beim Netzzugang muss klargestellt werden, dass dieser sich nicht nur auf das "nackte Rohr" bezieht, sondern auch auf versorgungsnotwendige Anlagen wie Speicher usw. Der Bundeswirtschaftsminister müsse die Möglichkeit haben, wie beim Strom durch Rechtsverordnung die Gestaltung der Netznutzungsverträge zu regeln und Kriterien zur Bestimmung von Durchleitungsentgelten festzulegen. Ähnlich wie im Strombereich sollte eine Überprüfung der Netzzugangsregelungen im Jahr 2003 verankert werden, genauso wie eine Schutzklausel im Falle fehlender Reziprozität.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Industrie- und Handelstag (DIHT) Breite Str. 29 10178 Berlin Telefon: 030/203080 Telefax: 030/203081000

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