Pressemitteilung | (vnw) Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V.

Direktor Andreas Breitner zur Reform der Grundsteuer

(Hamburg) - Von heute an müssen Wohnungsunternehmen und Grundstückseigentümer im Rahmen der Reform der Grundsteuer eine Erklärung für ihren Grundbesitz abgeben. Zeitungsberichten zufolge fehlen in Schleswig-Holstein bislang wichtigen Voraussetzungen dafür, dass die Betroffenen ihre Angaben elektronisch einreichen können.

Dazu erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW):

"Es stellt sich die Frage, ob angesichts der Schwierigkeiten bei der Finanzverwaltung des Landes nicht kurzfristig eine Korrektur bei der Reform der Grundsteuer sinnvoll ist. Noch ist Zeit, ein völliges Durcheinander zu verhindern. Zudem muss man das Gute nicht neu erfinden, sondern kann es kopieren. Hamburg zeigt, wie die Reform der Grundsteuer das bezahlbare Wohnen nicht gefährden wird und zudem einfach ist.

Die Hansestadt setzt ein stark vereinfachtes Modell zur Neuberechnung der Grundsteuer um. Im Kern handelt es sich dabei um ein sogenanntes Wohnlagenmodell, bei dem neben der Wohnlage der Immobilien die Fläche des Grundstücks die genutzte Wohn- bzw. Gewerbefläche der Gebäude berücksichtigt werden. Das ist klug, einfach, überzeugend und transparent.

Das Hamburger Modell wird nach unserer ersten Begutachtung dafür sorgen, dass die neue Grundsteuer nicht als Preistreiber für die Wohnkosten wirkt. Zudem zeichnet sich der Hamburger Weg durch seine Einfachheit aus, so dass die Finanzbehörden nicht zu sehr belastet werden. Ich glaube, es wäre eine kluge Entscheidung, wenn die neue schwarz-grüne Koalition in Kiel über ihren Schatten springen und das Hamburger Modell übernehmen würde."

Quelle und Kontaktadresse:
(vnw) Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V. Oliver Schirg, Pressesprecher Tangstedter Landstr. 83, 22415 Hamburg Telefon: (040) 520110, Fax: (040) 52011201

(sf)

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