DJV begrüßt Entscheidung gegen Filmverbot im Gericht
(Berlin) - Der Deutsche Journalisten-Verband begrüßt die Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom heutigen Freitag (16. März 2007), mit der das vom Landgericht Münster ausgesprochene Filmverbot im Verfahren gegen Bundeswehrausbilder aufgehoben wurde. Die Verfassungsrichter gaben damit einem Eilantrag des ZDF statt. "Bei einem Gerichtsverfahren, in dem es um die Misshandlung von Soldaten geht, müssen wegen des großen öffentlichen Interesses Filmaufnahmen möglich sein", sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. "Das Verfassungsgericht hat einmal mehr die Freiheit der Berichterstattung gestärkt."
Konken appellierte an das Landgericht Münster, nach der Entscheidung zu Gunsten des ZDF auch anderen Bild- und Fernsehjournalisten die Berichterstattung über den am kommenden Montag beginnenden Prozess zu ermöglichen.
Das Landgericht Münster hatte zunächst Foto- und Filmaufnahmen in dem Verfahren um die Misshandlung von Bundeswehrsoldaten in der Coesfelder Kaserne untersagt. Von 15 Minuten vor Prozessbeginn bis 10 Minuten nach Prozessende sollten Fotografen und Fernsehteams keine Bilder machen dürfen.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV)
Hendrik Zörner, Pressesprecher, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Pressehaus 2107, Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin
Telefon: (030) 7262792-0, Telefax: (030) 7262792-13
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