DJV begrüßt freiwillige Arbeitslosenversicherung
(Berlin) - Der Deutsche Journalisten-Verband begrüßt die Einführung der freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbstständige zum 1. Februar 2006. "Die Aufnahme der Selbstständigen in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung ist das richtige Signal, um die Situation der freien Journalisten zu verbessern", erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Vom morgigen 1. Februar an haben Selbstständige die Möglichkeit, sich freiwillig bei der Arbeitslosenversicherung anzumelden. Von der neuen gesetzlichen Regelung profitieren die rund 25.000 freien Journalistinnen und Journalisten in Deutschland.
Als "Schönheitsfehler" der neuen Regelung bezeichnete Konken die Einschränkung der betroffenen Personen auf solche Freiberufler, die vor ihrer Selbstständigkeit als Angestellte versichert waren oder Leistungen der Arbeitsagentur bezogen. Wie in den skandinavischen Ländern sollte in Deutschland ein Versicherungsschutz für alle Selbstständigen gewährleistet werden.
Der DJV-Vorsitzende warnte davor, das Gesetz schon bei Inkrafttreten wieder zu zerreden. "Jedes neue Gesetz wird durch Durchführungsvorschriften konkretisiert. Solche praxisnahen Detailvorschriften werden dafür sorgen, dass das Gesetz ein Erfolg wird. Der DJV wird die Arbeitsverwaltung und die Politik hierbei mit allen Kräften unterstützen."
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Journalisten-Verband e.V. (djv)
Hendrik Zörner, Pressesprecher, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit
Pressehaus 2107, Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin
Telefon: (030) 7262792-0, Telefax: (030) 7262792-13
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