DJV brach in Karlsruhe Lanze für den Informantenschutz
(Berlin) - Der Deutsche Journalisten-Verband hat in der heutigen (22. November 2006) Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht zur so genannten Cicero-Affäre die Bedeutung des Informantenschutzes für die Pressefreiheit unterstrichen. In seiner Stellungnahme vor den Karlsruher Richtern betonte DJV-Justiziar Benno H. Pöppelmann, dass Journalisten nicht der Beihilfe zum Geheimnisverrat beschuldigt werden dürften, wenn sie Material von Informanten entgegennähmen und verwendeten. Im Fall Cicero schien es von Anfang an eher darum zu gehen, die Namen der Informanten in Erfahrung zu bringen als wirklich strafbare Handlungen von Journalisten nachzuweisen.
Der DJV hatte für das Bundesverfassungsgericht eine Stellungnahme zum Fall Cicero erarbeitet, die Bestandteil der heutigen Verhandlung war. "Ich bin zuversichtlich", so der DJV-Justiziar, "dass das Verfassungsgericht unseren Ausführungen folgt und ein Urteil für die Pressefreiheit fällt."
"Wir fordern vom Gesetzgeber einen besseren Schutz der Journalisten", erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. "Es muss endlich Schluss sein mit der staatlichen Schnüffelmentalität. Die Suche nach Lecks in den eigenen Reihen der Behörden darf nicht über die Journalisten erfolgen."
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV)
Hendrik Zörner, Pressesprecher, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit
Pressehaus 2107, Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin
Telefon: (030) 7262792-0, Telefax: (030) 7262792-13
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