DJV fordert freie Entfaltung für Öffentlich-Rechtliche im Netz
(Berlin) - Der für den morgigen Donnerstag (12. Juni 2008) vorgesehene 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag muss den öffentlich-rechtlichen Sendern im Internet breite publizistische Entfaltungsmöglichkeiten einräumen. Inhaltliche Begrenzungen der Online-Auftritte von ARD und ZDF zu Gunsten von Privatsendern und Tageszeitungen vertragen sich aus Sicht des Deutschen Journalisten-Verbandes nicht mit dem vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Gebot der Meinungsvielfalt. "Ich appelliere an die Ministerpräsidenten, die Weichen für den publizistischen Wettbewerb im Internet zu stellen", erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Starre publizistische Grenzen kollidierten mit dem Grundsatz der Meinungsvielfalt. Zum fairen Wettbewerb gehöre aber auch der Verzicht der Öffentlich-Rechtlichen auf Werbung auf ihren Seiten.
"Manche Forderungen der letzten Tage und Wochen an den Rundfunkänderungsstaatsvertrag sind verfassungsrechtlich bedenklich", sagte der DJV-Vorsitzende. Dazu gehörten etwa das geforderte Verbot der flächendeckenden Lokalberichterstattung oder die Siebentagefrist, nach der die Online-Inhalte gelöscht werden sollten. "Diese Einschränkungen gehen an dem Bedürfnis der Nutzer nach informativen Online-Angeboten von ARD und ZDF völlig vorbei." Der umfassende Informationsauftrag der öffentlich-rechtlichen Sender müsse auch im Internet verwirklicht werden können. Nicht Beschränkungen, sondern die Angebotsvielfalt der Online-Portale von Rundfunkanstalten, Zeitungen und Zeitschriften diene dem Qualitätsjournalismus und der Meinungsvielfalt in Deutschland.
Der DJV hatte bereits im April Stellung zum Entwurf des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags bezogen. Die Stellungnahme des DJV ist auf der DJV-Homepage unter folgender URL zu finden: http://www.djv.de/fileadmin/DJV/Journalismus_praktisch/Medienrecht/DJV-Stellungnahme_12._Rf_StV_14.04.2008.pdf.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV)
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