Pressemitteilung | Deutscher Jagdverband e.V. (DJV) - Vereinigung der deutschen Landesjagdverbände für den Schutz von Wild, Jagd und Natur

DJV: keine Verschärfung des Waffenrechts / Behörden müssen gültige Kontrollmöglichkeiten nutzen / zentrales Waffenregister vor 2014

(Bonn) - Vergangenen Dienstag (21. April 2009) hat der DJV bei Beratungen im Innenausschuss des Deutschen Bundestages gefordert, für eine konsequente Umsetzung des gültigen Waffengesetzes zu sorgen. Umfangreiche Kontrollmöglichkeiten, die das Gesetz bereits bietet, würden von den Behörden vor Ort kaum genutzt. Diese Lücken gelte es in der Praxis künftig zu schließen, betonte der DJV. Eine Gesetzesänderung hingegen sei keinesfalls notwendig. Insbesondere wirkungslose Verschärfungen, die lediglich der Beruhigung der Öffentlichkeit dienen sollen, lehnt der DJV vehement ab. "Das deutsche Waffenrecht ist eines der strengsten weltweit und bei weitem ausreichend, wenn es entsprechend umgesetzt wird", sagte DJV-Präsident Jochen Borchert.

Behörden können bereits jetzt von Jägern einen Nachweis für die richtige Aufbewahrung von Waffen einfordern, machen es aber nur lückenhaft. Nach Ansicht des DJV könnte dies etwa beim Lösen der Waffenbesitzkarte oder des Jagdscheins ohne größeren bürokratischen Aufwand geschehen. Zudem sieht dass Waffengesetz bereits jetzt Möglichkeiten zur Kontrolle der Waffenaufbewahrung in der Wohnung vor. Allerdings werde diese von den Behörden kaum durchgeführt. Deshalb fordert der DJV, die bestehenden Möglichkeiten auszuschöpfen, statt weitere Verschärfungen zu planen. Man dürfe die Jägerschaft keinesfalls unter Generalverdacht stellen, warnte Borchert.

Eine möglichst schnelle Einführung eines zentralen Waffenregisters unterstützt der DJV. Bei den Beratungen im Innenausschuss des Deutschen Bundestages hat DJV-Präsident Borchert diese Position bekräftigt. Entsprechende EU-Vorgaben muss Deutschland bis spätestens 2014 umsetzen. "Die richtige Aufbewahrung von Waffen und Munition ist das A und O. Wenn Unbefugte leicht an Waffen gelangen, versagt das beste Sicherungssystem", betonte Borchert. "Wir Jäger müssen unsere Waffen entsprechend der Gesetze aufbewahren, auch Familie und Verwandte dürfen zu keiner Zeit unberechtigten Zugriff haben."

Der DJV wird in den nächsten Wochen die intensiven Gespräche mit dem Bundesinnenministerium und den Fraktionen des Bundestages fortsetzen und die Interessen der Jägerschaft entschieden einbringen. Über das Forum Waffenrecht steht der DJV in engem Kontakt mit weiteren Interessensverbänden.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Jagdschutz-Verband e.V. (DJV) Pressestelle Johannes-Henry-Str. 26, 53113 Bonn Telefon: (0228) 949060, Telefax: (0228) 9490630

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