Pressemitteilung | Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV) - Bundesgeschäftsstelle
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DJV kritisiert Laptop-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts

(Berlin) - Der Deutsche Journalisten-Verband hat den heutigen (11. Dezember 2008) Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Verwendung von Laptops durch Journalisten in Hauptverhandlungen kritisiert. "Wenn Journalisten den Gerichtssaal nur noch mit dem Notizblock betreten dürfen, wird die aktuelle Berichterstattung über Gebühr erschwert", erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen Donnerstag (11. Dezember 2008) den Antrag eines Journalisten auf einstweilige Anordnung gegen das Verbot des Landgerichts Oldenburg abgelehnt, im so genannten Holzklotzprozess sein Laptop im Gerichtssaal benutzen zu dürfen (Az. 1 BvQ 47/08). Die Karlsruher Richter sahen darin keine erhebliche Beeinträchtigung der Pressefreiheit. Vielmehr sei zu befürchten, dass sich die Verwendung eingebauter Mikrofone und Kameras nicht verhindern lasse, meinte das Gericht.

"Journalisten kennen das Risiko, wenn sie verbotenerweise Film- oder Tonaufnahmen machen", sagte der DJV-Vorsitzende. Es gehe jedoch darum, dass mit Laptops als modernen Werkzeugen der Textberichterstattung die Aktualität der Medien in allen Bereichen gesteigert worden sei. "Da können Gerichtssäle im Alltag der journalistischen Arbeit keine Ausnahme bilden."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV) Hendrik Zörner, Pressesprecher, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Pressehaus 2107, Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin Telefon: (030) 7262792-0, Telefax: (030) 7262792-13

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