DKG: Einführung der Fallpauschalen muss behutsamer erfolgen / Unwuchten gefährden Prinzip Geld folgt Leistung
(Berlin) Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) fordert eine behutsamere Einführung der Fallpauschalen im Krankenhaus. Ihr Präsident Wolfgang Pföhler betonte, es gäbe trotz der intensiven Anstrengungen der letzten Jahre noch zu viele Unwuchten im System, die eine massive Benachteiligung von vielen Kliniken nach sich zögen: Wenn wir zum Grundsatz stehen: Geld folgt der Leistung, müssen wir uns auch auf ein gerechtes System verlassen können. Anderenfalls führe das zu erheblichen Verwerfungen in der Krankenhauslandschaft.
Pföhler bilanzierte, dass der optimistische Zeitplan, den die Politik seit dem Jahr 2000 aufgestellt habe, nicht zu halten sei. Alle Beteiligten erkennen heute, dass die Versorgungswirklichkeit derzeit nur unzureichend durch das DRG-System wider gegeben wird.
Zwar stehe die DKG uneingeschränkt zum Starttermin der Scharfschaltung am 1.1.2005, doch mit wesentlich geringeren Auswirkungen auf das einzelne Krankenhausbudget. Nach einem Beschluss des Vorstandes der DKG solle der Einstiegswinkel der Konvergenzphase abgeflacht werden. Danach sollten sich im kommenden Jahr nur 10 Prozent der Differenz von Krankenhaus-Basisfallwert und Landesbasisfallwert auf das individuelle Budget auswirken. Bisher ist vorgesehen, dass der individuelle Preisunterschied bereits um 33 Prozent auf das Klinikbudget durchschlägt.
Zudem fordere die DKG einen gleitenden Übergang in das neue Vergütungssystem. Die geplante Konvergenzphase müsse daher von 3 Schritten auf 5 Schritte ausgedehnt werden. Nach Anpassungsschritten von 10 Prozent (2005), 20 Prozent (2006), 20 Prozent (2007), 25 Prozent (2008) und 25 Prozent (2009) würden schließlich kumuliert 100 Prozent des Preisunterschiedes zum Landesbasisfallwert im Jahre 2009 angeglichen werden.
Gleichzeitig betonte Pföhler, dass die Kalkulationsdaten der Krankenhäuser, die die Grundlage für die Höhe der Fallpauschalen bilden, deutlich verbessert werden müssten. Diese bildeten die Kosten für die Krankenversorgung noch unzureichend ab. Wer erstklassige Daten haben will, muss auch über finanzielle Anreize für die kalkulierenden Krankenhäuser nachdenken, forderte Pföhler. Es müssten große Anstrengungen unternommen werden, um die Sachgerechtigkeit des Systems zu gewährleisten.
Das Fallpauschalensystem habe in vielen Bereichen noch große Schwächen und könne daher dort auch nicht angemessen die Versorgungswirklichkeit abbilden. Insbesondere in der Intensivbehandlung, bei der Behandlung Schwerbehinderter, in der Krebsbehandlung oder im Bereich der neurologischen Frührehabilitation sei der Aufwand noch völlig unzureichend erfasst. Hinzu komme, dass sich Systemverbesserungen aufgrund des Verfahrens erst mit einer Verzögerung von zwei Jahren in den Fallpauschalen-Katalogen niederschlügen.
Die DKG fordert darüber hinaus, dass der für 2005 erstmals festzulegende landesweite Basisfallwert (Landespreis) bei Fehleinschätzungen jährlich aufgrund einer ungenügenden Datenlage korrigiert werden könne.
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