DKG zum Einkommen von Krankenhausärzten in Deutschland / Einkommen von Klinikärzten 21 Prozent über dem anderer Akademiker im öffentlichen Dienst
(Berlin) Der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Dr. Rudolf Kösters, hat klar gestellt, dass das Einkommen von Krankenhausärzten deutlich über dem anderer Akademiker im öffentlichen Dienst liegt. Es entbehre jeglicher Grundlage, wenn Vertreter der Ärztegewerkschaft behaupteten, Krankenhausärzte würden unterdurchschnittlich bezahlt. Ein Blick auf die Fakten beweise das Gegenteil. Klinikärzte im öffentlichen Dienst erzielen im Durchschnitt ein monatliches Nettoeinkommen von 3.093 Euro. Im Vergleich dazu verdienen sonstige Akademiker im öffentlichen Dienst 2.552 Euro. Kösters verwies auf eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), die das Einkommen und die Arbeitszeiten von Krankenhausärzten auf der Grundlage von Mikrozensusdaten ermittelt hat.
Danach lag das Einkommensniveau aller Klinikärzte um 21,2 Prozent über dem der übrigen Akademiker im öffentlichen Dienst. Die wöchentliche Arbeitszeit der Krankenhausärzte lag mit durchschnittlich 46,1 Stunden 13,3 Prozent über der anderer Akademiker, die 40,7 Stunden arbeiteten. Die Einkommen der Klinikärzte lagen danach sowohl absolut als auch pro Stunde deutlich über dem Niveau der anderen Akademiker im öffentlichen Dienst.
Darüber hinaus seien die Einstiegsgehälter junger Ärzte nach ihrer Approbation zum 01.10.2004 durch die Abschaffung der Arzt-im-Praktikum-Phase (AiP) um 170 Prozent angehoben worden. Durch die Abschaffung des AiP würden Mediziner gegenüber Absolventen anderer Studiengänge mit Staatsexamen, bei denen entsprechende Referendarzeiten beibehalten wurden (Jura, Lehramt), inzwischen sogar deutlich bevorzugt, betonte DKG-Präsident Kösters.
Auch der Vergleich zwischen Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) und dem Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) zeige, dass die Krankenhausärzte durch die Anwendung des neuen Tarifwerks keineswegs schlechter gestellt würden. Sie würden künftig höher als die übrigen Akademiker im öffentlichen Dienst vergütet, nämlich als Berufsanfänger generell in der Entgeltgruppe 14. Keine andere Berufsgruppe kann in Zeiten massiver Sparzwänge im öffentlichen Dienst eine derartige Besserstellung erzielen, so der DKG-Präsident.
Gleichzeitig wies Kösters die Forderung des Marburger Bundes (MB) nach einer 30-prozentigen Gehaltssteigerung für Klinikärzte als maßlos und völlig überzogen zurück. Mann kann nicht eine nachhaltige Verkürzung der Wochenarbeitszeit einfordern und gleichzeitig eine massive Lohnerhöhung verlangen. Das ist unredlich und passt schon gar nicht in die Zeit. In Tariffragen sei zudem ein gesellschaftlicher Abgleich nötig. Der Ärztegewerkschaft müsse klar sein, dass unter den Bedingungen gedeckelter Budgets im stationären Bereich übermäßige Lohnforderungen nur zu Lasten anderer Berufsgruppen im Krankenhaus gehen könnten. Es kann kein guter Weg sein, wenn sich einzelne Berufsgruppen auf die Maximierung ihrer Einzelinteressen beschränken und die Relation zu anderen Berufsgruppen vergessen, so Kösters.
Der kolportierten zeitlichen Überbeanspruchung von Krankenhausärzten müsse auch entgegengehalten werden, dass Klinikärzte oftmals genehmigte und gesondert vergütete Nebentätigkeiten ausübten. Zu nennen seien z.B. Praxisvertretungen, gutachterliche Tätigkeiten, Dozententätigkeiten und Rettungsdienst. Die umfangreiche Ausübung von Nebentätigkeiten sei keinesfalls zu kritisieren, so Kösters. Im Gegenteil: Ohne entsprechende Tätigkeiten von Krankenhausärzten würde der Notarztdienst in Deutschland zusammenbrechen.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG)
Dr. Andreas Priefler, Leiter, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit
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Telefon: (030) 39801-0, Telefax: (030) 39801-301
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