Pressemitteilung | Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG)

DKG zum Vorschlag des Bundesrechnungshofes: Mehr Rechte für die Kassen bringen die Digitalisierung nicht weiter

(Berlin) - Zum Vorschlag des Bundesrechnungshofes, nur noch den Krankenkassen Stimmrechte in der Gematik einzuräumen, erklärt Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG):

"Damit würde man den Bock zum Gärtner machen. Denn es waren die Krankenkassen, die jahrelang die medizinischen Anwendungen verhindert haben. Die DKG musste darum kämpfen, dass Ressourcen bereitgestellt werden, um die Entwicklung der elektronischen Fallakte voranzutreiben. Sie ist maßgebliche Voraussetzung, um die Vorteile der Digitalisierung nutzen zu können. Auch der Gesetzgeber hat nur sehr zögerlich die medizinischen Anwendungen durch begleitende gesetzgeberische Maßnahmen unterstützt. Dass das Telekonsil erst seit dem 1. April 2017 möglich ist und vergütet wird und dabei die Krankenhäuser immer noch ausgeschlossen sind, zeigt sehr deutlich die Problematik."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG) Pressestelle Wegelystr. 3, 10623 Berlin Telefon: (030) 39801-0, Fax: (030) 39801-301

(rf)

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