Pressemitteilung | Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG)

DKG zur Ankündigung der PKV, niedergelassenen Praxen Extra-Vergütung zu zahlen / PKV muss auch Krankenhäusern helfen

(Berlin) - Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt die Bereitschaft der privaten Krankenversicherung (PKV), niedergelassenen Ärzten und Zahnärzten durch ein Honorarzuschlag in Höhe von 300 Millionen Euro zu helfen. Mit dem Geld sollen die Umsatzrückgänge der niedergelassenen Mediziner ausgeglichen werden, die wegen der Krise weniger Patienten in ihren Praxen hatten. "Auch im stationären Bereich gibt es hohe Ausfälle durch den Wegfall von Erlösen aus der Behandlung von Privatversicherten. Es ist also im gleichen Maße notwendig, dass die PKV an die Krankenhäuser einen Pandemiezuschlag leistet", erklärt Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).

Die PKV wird durch die Belegrückgänge im stationären Bereich von 30 bis 50 Prozent hoch entlastet. Die Freihaltepauschale wird bekanntlich aus Bundesmitteln aufgebracht. Bereits jetzt hat der Wegfall der Behandlungen zu Einsparungen bei der PKV von mehr als einer Milliarde Euro geführt. Die Krankenhäuser dagegen haben hohe Erlösausfälle bei den Wahlleistungen. Geld, das für die Aufrechterhaltung der stationären Versorgung notwendig ist. "Die PKV ist gefordert, aus ihren sich durch die Coronakrise ergebenden Überschüssen einen Beitrag zur Sicherung der Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser in dieser außerordentlich schwierigen Phase des Gesundheitswesens zu leisten", so Georg Baum.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG) Pressestelle Wegelystr. 3, 10623 Berlin Telefon: (030) 39801-0, Fax: (030) 39801-301

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