Pressemitteilung | Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG)
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DKG zur Arbeitszeitproblematik der Klinikärzte / Mehrheit der Kliniken hat Bereitschaftsdienst neu organisiert oder geplant

(Berlin) – „Die Kliniken in Deutschland haben bei den Maßnahmen zur Arbeitszeitorganisation erhebliche Verbesserungen erzielt“. Darauf wies der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Dr. Rudolf Kösters, heute (16. Januar 2006) in Berlin hin. Bereits zur Jahresmitte 2005 habe gut ein Drittel der Krankenhäuser neue Arbeitszeitmodelle eingeführt, ein weiteres Fünftel sei in der konkreten Umsetzungsplanung. Der Umsetzungsstand einer neuen Arbeitszeitorganisation variiere in Abhängigkeit von der Krankenhausgröße. In dieser Aufgabe würden die Kliniken fachlich von der Deutschen Krankenhausgesellschaft, den Landeskrankenhausgesellschaften und den Trägerverbänden unterstützt.

Gleichzeitig stellte Kösters klar: „So genannte Mammut-Schichten in Krankenhäusern sind ein Klischee aus der Vergangenheit“. Von den Gewerkschaften heute noch in die Diskussion geführte „36-Stunden-Dauerdienste“ eines Arztes kämen in den Krankenhäusern in der Regel nicht vor. Das deutsche Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und die einschlägigen tarifrechtlichen Bestimmungen ließen dies nicht zu.

Der DKG-Präsident wies darauf hin, dass Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz straf- und bußgeldbewährt seien. Die Einhaltung des Gesetzes werde durch die nach Landesrecht zuständigen Aufsichtsbehörden überwacht. Eine Missachtung des Arbeitszeitgesetzes werde weder von den Krankenhausträgern noch von ihren Interessenverbänden akzeptiert. Dort, wo einzelne Verstöße von den Aufsichtsämtern moniert würden, fände stetes ein gemeinsames konstruktives Bemühen um Abhilfe statt.

Kösters machte deutlich, dass die werktägliche Arbeitszeit grundsätzlich auf acht bzw. zehn Stunden limitiert sei. Im Krankenhaus werde häufig an einen Regeldienst (Tagdienst) ein Bereitschaftsdienst angeschlossen. Bereitschaftsdienste dürften nicht angeordnet werden, wenn die erwartete Arbeitsleistung mehr als 49 Prozent der Bereitschaftsdienstzeit einnimmt. Die Zahl der durchführbaren Bereitschaftsdienste je Monat sei zudem begrenzt. Bereitschaftsdienste der höchsten Intensitätsstufen (Stufe C: 25-40 Prozent Arbeitsleistung; Stufe D: 40-49 Prozent Arbeitsleistung) dürften höchstens sechsmal je Monat angeordnet werden, so der DKG-Präsident.

Diese Praxis entspreche voll den gesetzlichen und tariflichen Vorgaben. Sie stelle arbeitsschutzrechtlich darauf ab, dass während eines Bereitschaftsdienstes die Nicht-Inanspruchnahme immer überwiege und insofern Möglichkeiten zur Entspannung, Ruhe oder Schlaf gegeben seien.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG) Dr. Andreas Priefler, Leiter, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Wegelystr. 3, 10623 Berlin Telefon: (030) 39801-0, Telefax: (030) 39801-301

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