Pressemitteilung | Deutscher Tierschutzbund e.V.
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Doping für den Reiterfolg: Medaillenehrgeiz zu Lasten der Tiere

(Bonn) - Nach vorliegenden Meldungen wurde beim Pferd des deutschen Springreiters Christian Ahlmann die verbotene Substanz „Capsaicin“ nachgewiesen. „Capsaicin“ ist ein Stoff, der schmerzlindernd wirkt. Der Deutsche Tierschutzbund hatte bereits vor den Olympischen Spielen vor der Überforderung der Tiere gewarnt. Auch wenn die so genannte B-Probe noch aussteht, wirft der Dopingfall erneut einen Schatten auf den Reitsport.

„Schon unter den üblichen Bedingungen werden die Reitpferde bis zum Äußersten, eben oft über natürliche Leistungsgrenzen hinweg, gefordert. Doping ist kein Kavaliersdelikt. Das beweist erneut, dass der menschliche Medaillenehrgeiz offenbar auf dem Rücken der Tiere ausgetragen wird. Die Reiterliche Vereinigung ist nun erneut gefordert, in den eigenen Reihen aufzuräumen“, kommentiert Thomas Schröder, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Tierschutzbundes, den Dopingvorfall.

Jede Form des Dopings ist neben allen moralischen Fragen auch ein Verstoß gegen geltendes Tierschutzgesetz. Nach diesem Gesetz ist es verboten, an Tieren Behandlungen vorzunehmen, die einen leistungsmindernden körperlichen Zustand verdecken und von diesen Leistungen abzuverlangen, denen sie wegen ihres körperlichen Zustandes nicht gewachsen ist (§3TierschG).

„Wenn die Reiterliche Vereinigung nun erklärt, wie in ersten Reaktionen nachzulesen, dass vor dem Abflug nach Hongkong bei Dopingkontrollen keine Auffälligkeiten festgestellt wurden, bleibt die Frage, wie ernsthaft denn geprüft wurde“, gibt Schröder zu bedenken. Der Deutsche Tierschutzbund tritt seit Jahren für eine Verschärfung der Dopingkontrollen in allen Bereichen des Pferdesports ein. Die Tierschützer vermuten, dass die Dunkelziffer beim Pferdedoping sehr hoch ist und warnen die Reiterliche Vereinigung schon jetzt davor, die Problematik als Einzelfalltheorie darzustellen. Es ist ein dauerhaftes Problem des Hochleistungsreitsports, dennoch sollte beachtet werden, dass keinem Pferd, das eine medizinische Behandlung benötigt diese verwehrt wird. Ein Pferd aber, das zur Turnierzeit einer medizinischen Behandlung untersteht kann auch nicht als geeignet angesehen werden, Hochleistungssport durchzuführen, so Schröder.

Der Deutsche Tierschutzbund fordert die Reiterliche Vereinigung auf, sicherzustellen, dass Medikamente oder andere Mittel tatsächlich nur dann eingesetzt werden, wenn diese dem Wohle der Tiere dienen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Tierschutzbund e.V. Pressestelle Baumschulallee 15, 53115 Bonn Telefon: (0228) 604960, Telefax: (0228) 6049640

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