Doppelerfolg für vzbv: Bundesgerichtshof schränkt Tabakwerbung weiter ein / LG Hamburg: Keine Zigarettenwerbung in Studentenmagazin
(Berlin) - Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat zwei Urteile erstritten, die die Tabakwerbung weiter einschränken. Der Bundesgerichtshof entschied nach einer Klage des vzbv, die Firma Roth-Händle müsse auch in Zeitungsanzeigen für Zigarillos deutlich auf die Gesundheitsgefahren des Rauchens hinweisen. In einem parallelen Verfahren untersagte das Landgericht Hamburg der British American Tobacco Zigarettenwerbung in dem an Universitäten verteilten Magazin UNICUM. Dies verstoße gegen den Jugendschutz, so das Landgericht.
Der Bundesgerichtshof untersagte der Badischen Tabakmanufaktur Roth-Händle GmbH, in Zeitungsanzeigen für Zigarillos wie etwa der Marke West Rollies Filter zu werben ohne den deutlich sichtbaren Hinweis "Die EG-Gesundheitsminister: Rauchen gefährdet die Gesundheit".
BGH: Warnhinweis auch ohne ausdrückliche gesetzliche Pflicht
Der BGH teilte die Auffassung des vzbv, dass auch ohne eine ausdrückliche gesetzliche Verpflichtung der Warnhinweis im Interesse des Gesundheitsschutzes geboten ist. "Jede Form des Rauchens ist gefährlich, und das müssen die Verbraucher wissen," sagte Patrick von Braunmühl, stellvertretender Vorstand des vzbv. Mit seinem Urteil hob der BGH die Entscheidungen der beiden Vorinstanzen auf. Diese hatten einen Wettbewerbsverstoß verneint, weil das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG) keine Hinweispflichten für Tabakerzeugnisse enthält. Die Tabakprodukt-Verordnung schreibe Warnhinweise lediglich auf den Verpackungen vor. Auch die Werberichtlinien der Zigarettenindustrie enthalten lediglich für Zigaretten eine eindeutige Selbstverpflichtung zur Verwendung von Warnhinweisen in der Anzeigen- und Plakatwerbung.
LG Hamburg: Zigarettenwerbung gehört nicht in Studentenzeitschrift
In dem Hamburger Verfahren ging es um Werbung für die Marke Lucky Strike der Firma British American Tobacco (BAT). In der Anzeige in der Zeitschrift UNICUM waren zwei gefüllte Zigarettenschachteln mit dem Slogan abgebildet: "Sind Münzen nicht wichtiger als Scheine?" Die Werbung war nach Ansicht der Kammer geeignet, junge Menschen zum Rauchen zu veranlassen. Die Zeitschrift richte sich gezielt an Studenten, von denen viele gerade einmal 19 bis 21 Jahre alt seien.
Die EU-Tabakrichtlinie aus dem Jahr 2003 wurde bisher nicht in deutsches Recht umgesetzt. Sie verbietet jegliche Publikumswerbung für Tabakerzeugnisse in der Presse. Der in der vergangenen Legislaturperiode bereits beschlossene Gesetzentwurf wurde von der schwarz-roten Bundesregierung zunächst gestoppt und Einspruch gegen die Richtlinie eingelegt. Die Grünen hatten diesen im Mai 2006 erneut in den Bundestag eingebracht.
Der vzbv rief die Bundesregierung auf, für die Verbraucher Rechtssicherheit zu schaffen und die EU-Tabakwerberichtlinie ohne weitere Verzögerung umzusetzen.
Quelle und Kontaktadresse:
vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Carel Mohn, Pressesprecher, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit
Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin
Telefon: (030) 258000, Telefax: (030) 25800218
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