Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Doppelschlag gegen Kostenfallen im Internet / Preisgestaltung auf den Internetseiten genealogie.de und alphaload.de unzulässig

(Berlin) - Zwei weitere Erfolge im Kampf gegen Kostenfallen im Internet hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) errungen. Diesmal betroffen: Die Online-Portale genealogie.de und alphaload.de. "Die Urteile sind wichtige Schritte im Kampf gegen Kostenfallen und Abzocke im Internet. Die Unsitte, Preise im Kleingedruckten zu verstecken, darf nicht weiter um sich greifen", sagte Gerd Billen, Vorstand des vzbv.

Täglich erreichen den vzbv und die Verbraucherzentralen Beschwerden von Verbrauchern, die auf irreführende Dienstleistungsangebote im Internet hereingefallen sind. Die Angebotspalette reicht von Routenplanern über Downloadportale bis hin zu Ahnenforschungsdiensten. Die Anbieter locken die Verbraucher in die Falle, indem sie die Preisangabe im Kleingedruckten verstecken. Hat der Nutzer sich für das vermeintlich kostenlose Angebot angemeldet, erhält er kurz darauf eine Rechnung, in der ihm sogar mit strafrechtlichen Konsequenzen gedroht wird, falls er die Zahlung verweigert.

Die Gerichte zwingen die Fallensteller im World wide web zu immer mehr Transparenz. Bisher waren sämtliche Verfahren des vzbv gegen Kostenfallen erfolgreich (Übersicht Kostenfallen im Internet). Was bleibt, sind die Probleme bei der Durchsetzung der Urteile und die Ohnmacht der Verbraucher, die sich auch gegen unberechtigte Forderungen wehren müssen. "Der Gesetzgeber muss dringend reagieren und Voraussetzungen schaffen, damit sich diese Machenschaften nicht mehr lohnen", forderte Gerd Billen erneut.

Online-Umfrage offenbart Ausmaß der Abzocke

Welches Ausmaß die Abzocke erreicht hat, zeigt das Ergebnis einer Online-Befragung der Verbraucherzentralen, an der sich binnen sechs Wochen 6.658 Betroffene beteiligten (Umfrage der Verbraucherzentralen). Die Umfrage ergab, dass ahnungslose Surfer - meist völlig überrascht - mit Forderungen von durchschnittlich 120 Euro konfrontiert werden. In jedem vierten Fall erwischt es Jugendliche unter 18 Jahren. Der Hälfte der Befragten wurde ein Abonnement mit einer Laufzeit von bis zu zwei Jahren untergeschoben, der Rest sollte einmalig für eine Dienstleistung bezahlen. Fatal: Jeder zehnte Befragte hatte bezahlt, nachdem eine Rechnung für den Besuch der zweifelhaften Seiten zugestellt wurde. 57 Prozent erhielten Mahnungen, in denen mit Klagen gedroht wurden, bei 31 Prozent wurden Inkassobüros, bei nahezu jedem Fünften ein Rechtsanwalt eingeschaltet.

Urteile schieben Preis-Versteckspiel einen Riegel vor

Die beiden aktuellen Urteile helfen, dem Versteckspiel mit Preisen einen Riegel vorzuschieben: Hinsichtlich der beanstandeten Internetseite genealogie.de entschied das Landgericht Frankfurt a.M., dass die Gestaltung der Webseite, die vom Gesetzgeber gestellten Anforderungen an Preiswerbung nicht erfüllt. Um den Preis zu entdecken, musste man auf der Anmeldeseite einem Sternchenverweis zum Kleingedruckten folgen, der neben einer Vielzahl belangloser Informationen auch den Preis enthielt. Nicht eindeutig genug, befand das Gericht.

Auch die Webseite alphaload.de erfüllte nach Ansicht des Landgerichts Berlin die gesetzlichen Anforderungen an Preisangaben nicht. Dem Verbraucher wurde ein Testangebot unterbreitet, um das Downloadportal 14 Tage lang kostenfrei zu nutzen. Dass diese Testphase automatisch in einen kostenpflichtigen Vertrag übergehen sollte, wenn der Verbraucher nicht rechtzeitig kündigt, ließ sich hingegen nur den AGB entnehmen.

(Urteile des Landgerichts Frankfurt a.M. vom 21.09.2007, Aktenzeichen 2/03 O 856/06 und des Landgerichts Berlin vom 28.11.2007, Aktenzeichen 96 O 175/07. Beide Urteile sind nicht rechtskräftig.)

Quelle und Kontaktadresse:
vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Pressestelle Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin Telefon: (030) 258000, Telefax: (030) 25800218

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